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Der Schutz der Menschenrechte in der Wirtschaft ist weltweit wichtig. Deutsche Unternehmen für den Schutz der Menschenrechte stärker in die Verantwortung zu nehmen, fordert beispielsweise die Fraktion Die Linke in einem Antrag (18/5203, 18/6181), über den der Deutsche Bundestag am Donnerstag, 14. April 2016, debattieren und abstimmen wird. Die Debatte soll etwa um 13.45 Uhr beginnen und etwa 45 Minuten dauern. Die Fraktion verlangt, dass deutsche Unternehmen, die im Ausland produzieren oder produzieren lassen, gesetzlich verpflichtet werden, „menschenrechtliche und umwelttechnische Sorgfaltspflichten“ einzuhalten. Zur Begründung erklärt Die Linke, dass sich deutsche Unternehmen bei ihrer Tätigkeit oftmals ihrer Verantwortung für Menschenrechtsverletzungen ihrer Subunternehmer entziehen würden.
Die Debatte wird live im Parlamentsfernsehen, im Internet auf www.bundestag.de und auf mobilen Endgeräten übertragen.
In einem weiteren Antrag (18/7881), der an die zuständigen Ausschüsse überwiesen werden soll, setzt sich die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen für mehr Transparenz in der Textilproduktion ein. Die Bundesregierung wird aufgefordert, sich auf EU-Ebene für die Schaffung einer entsprechenden Richtlinie einzusetzen.
Damit sollen europäische und auf dem europäischen Markt agierende Textilunternehmen verpflichtet werden, ein System aufzubauen, so dass die gesamte Produktions- und Lieferkette eines Produktes und seiner Bestandteile in allen Fertigungsstufen nachverfolgt werden kann.
In dem System sollen auch Sorgfaltspflichten verankert werden, um entlang der Produktions- und Lieferkette für die Einhaltung international anerkannter Menschenrechte, der Arbeitsnormen der internationalen Arbeitsorganisation (ILO) sowie internationaler Umweltabkommen zu sorgen. Die Einhaltung dieser Standards sollen die Unternehmen durch Zertifikate nachweisen müssen.
Nach Ansicht der Grünen ist die Textilbranche bis heute "in großen Teilen geprägt von unsicheren Produktions- und unfairen Arbeitsbedingungen, Menschenrechtsverletzungen und ökologischen Missständen". Wie im EU-Lebensmittelrecht, müsse daher auch im Textilsektor eine "lückenlose Rückverfolgbarkeit entlang der gesamten Produktions- und Lieferkette" eingeführt werden. (hle/07.04.2016)