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Anhörung zum Thema Arbeitslosenversicherung

Die Arbeitslosenversicherung steht am Montag, 11. April 2016, im Mittelpunkt einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Arbeit und Soziales. Die geladenen Sachverständigen sollen sich zu Anträgen der Linken (18/7425) und von Bündnis 90/Die Grünen (18/5386) äußern. Die Linke will die „Schutzfunktion“ der Arbeitslosenversicherung stärken, die Grünen wollen den Zugang zu ihr gerechter gestalten. Die Sitzung unter Vorsitz von Kerstin Griese (SPD) beginnt um 14 Uhr im Anhörungssaal 3.101 des Marie-Elisabeth-Lüders-Hauses in Berlin und dauert gut eine Stunde.

Die Anhörung wird live im Internet auf www.bundestag.de und auf mobilen Endgeräten übertragen.

Linke: Bezugsdauer von Arbeitslosengeld verlängern

Die Linke beklagt, dass derzeit vor allem das hauptsächlich steuerfinanzierte Fürsorgesystem des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (Hartz IV) für die Absicherung der Erwerbslosen zuständig sei. 70 Prozent der Erwerbslosen seien davon betroffen. Im Falle einer Arbeitslosigkeit drohe vielen Beschäftigten der schnelle Absturz in Hartz IV, kritisiert die Fraktion. Sie fordern die Bundesregierung deshalb auf, die Zugangsvoraussetzungen zu verbessern. So solle die Rahmenfrist, innerhalb derer die Anwartschaftszeiten für den Bezug von Arbeitslosengeld I erworben werden müssen, vor zwei auf drei Jahre heraufgesetzt werden. Außerdem solle die Bezugsdauer von Arbeitslosengeld verlängert werden.

Nach dem Willen der Linken soll nach viermonatiger Versicherungszeit ein Anspruch auf Arbeitslosengeld I für zwei Monate bestehen. Nach einer Staffelung soll dann nach zwei Jahren eine Anspruchsdauer von zwölf Monaten erreicht sein. Die Linke schlägt darüber hinaus vor, die Arbeitgeber wieder stärker an den Kosten der Arbeitslosigkeit zu beteiligen.

Grüne: Beitrags- und Anwartschaftszeiten neu regeln

Die Grünen kritisieren, dass sich die Arbeitslosenversicherung nach wie vor am Normalarbeitsverhältnis orientiere, dieses aber für immer weniger Menschen Realität sei. Sie verlangen von der Bundesregierung einen Gesetzentwurf, in dem unter anderem die Beitrags- und Anwartschaftszeiten grundlegend neu geregelt werden. Schon nach viermonatiger Beitragszeit solle ein zweimonatiger Bezug von Arbeitslosengeld möglich sein. Das Verhältnis von Beitrags- zu Anspruchszeiten von 2:1 solle aber beibehalten werden.

Die Fraktion macht sich auch dafür stark, die freiwillige Arbeitslosenversicherung für Selbstständige wieder erschwinglich zu machen und sie für alle Selbstständigen zu öffnen. Die Höhe des Arbeitslosengeldes solle sich an der Höhe der gezahlten Beiträge orientieren. Die Laufzeit des Teilzeitarbeitslosengeldes will die Fraktion an die normalen Bezugszeiten des Arbeitslosengeldes anpassen. (vom/22.03.2016)

Zeit: Montag, 11. April 2016, 14 bis etwa 15.10 Uhr
Ort:  Berlin, Marie-Elisabeth-Lüders-Haus, Anhörungssaal 3.101

Interessierte Besucher können sich beim Sekretariat des Ausschusses (Telefon: 030/227-32487, Fax: 030/227-36030, E-Mail: arbeitundsoziales@bundestag.de) unter Angabe des Vor- und Zunamens sowie des Geburtsdatums anmelden. Zum Einlass muss ein Personaldokument mitgebracht werden.

Bild- und Tonberichterstatter können sich beim Pressereferat (Telefon: 030/227-32929 oder 32924) anmelden.

Liste der geladenen Sachverständigen