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Wettbewerbsrecht bei Online-Plattformen

Mit Fragen des Wettbewerbsrechts bei Anbietern von Online-Plattformen befasst sich der Ausschuss Digitale Agenda unter Vorsitz von Jens Koeppen (CDU/CSU) in einem öffentlichen Fachgespräch am Mittwoch, 13. April 2016. Ab 16 Uhr werden im Saal E.200 des Paul-Löbe-Hauses in Berlin fünf Sachverständige den Abgeordneten zwei Stunden lang Auskunft erteilen. Mit Blick auf die marktbeherrschende Stellung von Google und Facebook wollen die Parlamentarier unter anderem wissen, ob das Instrumentarium des nationalen und europäischen Kartell-, Wettbewerbs- und Fusionskontrollrechts ausreichend ist, um den Wettbewerb bei Plattformanbietern sicherzustellen.

Die Anhörung wird live im Internet auf www.bundestag.de und auf mobilen Endgeräten übertragen.

Kartellverfahren gegen Facebook

Die Experten werden vor diesem Hintergrund auch zu einer Bewertung des Kartellverfahrens gegen Facebook gebeten, in dem insbesondere geprüft wird, ob das Unternehmen seine besonderen Pflichten aufgrund seiner marktbeherrschenden Stellung missbraucht.

Die Vergütung von Urhebern ist ein weiteres Thema, mit dem sich die Abgeordneten und Sachverständigen beschäftigen werden. Die Experten sollen darüber Auskunft erteilen, wie sichergestellt werden kann, dass für die Nutzung von kreativen Inhalten auf Plattformen und insbesondere bei Plattformen mit marktbeherrschender Stellung eine angemessene Vergütung für die Kreativen und Urheber erfolgt.

Leistungsschutzrecht für Presseverleger

Diskutiert wird auch über das umstrittene Leistungsschutzrecht für Presseverleger. Die Parlamentarier fragen, ob dies als geeignetes Element einer Plattformregulierung angesehen wird. Datenschutz und informationelle Selbstbestimmung sind weitere Bereiche, zu denen sich Fragen an die Experten richten.

Die Ausschussmitglieder erkundigen sich nach positiven Beispielen für einen transparenten und datenschutzkonformen Umgang von Plattformen mit Nutzerdaten. Zugleich wollen sie wissen, wie die Transparenz gestärkt werden kann und welche positiven Ansätze es gibt, um auf Plattformen die Souveränität der Nutzer im Umgang mit persönlichen Daten zu sichern und zu stärken.

Internetökonomie und Plattformmärkte

Zu den geladenen Sachverständigen zählt mit Andreas Mundt, der Präsident des Bundeskartellamtes. Das Bundeskartellamt hatte Anfang 2015 eine interne Projektgruppe ins Leben gerufen, um wettbewerbsrechtliche Konzeptionen zur Internetökonomie und zu Plattformmärkten zu entwickeln. Mit Dr. Michael Menz vom Online-Mode-Händler Zalando ist ein Vertreter eines Unternehmens eingeladen, das derzeit stark in neue Plattformen investiert.

Auskunft geben soll auch Ansgar Baums, Leiter der Berliner Geschäftsstelle des Unternehmens HP und zugleich zuständig für Regierungsbeziehungen bei HP. Der Politikwissenschaftler leitete von 2006 bis 2010 den Bereich Wirtschafts- und Innovationspolitik beim IT-Branchenverband Bitkom.

Kartellrecht und Wettbewerbsrecht

Kartellrecht und Wettbewerbsrecht für Online-Plattformen ist das Fachgebiet von Prof. Dr. Justus Haucap, Direktor des Düsseldorfer Instituts für Wettbewerbsökonomie, der ebenfalls eingeladen ist. Haucap war von 2008 bis 2012 Vorsitzender der Monopolkommission.

Miika Blinn ist Referent beim Team Digitales und Medien des Verbraucherzentrale-Bundesverbandes und ebenfalls Gast im Ausschuss. Blinn sprach sich zuletzt gegen Bestpreisklauseln im Plattformmarkt aus, weil diese einen Preiswettbewerb nach unten verhindern würden. (hau/07.04.2016)

Zeit: Mittwoch, 13. April 2016, 16 bis 18 Uhr
Ort:  Berlin, Paul-Löbe-Haus, Sitzungssaal E 200

Interessierte Besucher können sich unter Angabe ihres Vor- und Zunamens sowie des Geburtsdatums im Sekretariat des Ausschusses Digitale Agenda anmelden (Telefon: 030/227-32595, Fax: 030/227-36159, E-Mail: ada@bundestag.de). Zum Einlass muss ein Personaldokument mitgebracht werden.

Bild- und Tonberichterstatter können sich beim Pressereferat
(Telefon: 030/227-32929 oder 32924) anmelden.

Liste der geladenen Sachverständigen