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Voll automatisiertes Besteuerungsverfahren

Die Bundesregierung will das Besteuerungsverfahren in Deutschland modernisieren und dabei weitgehend ohne schriftliche Belege auskommen. Ihr Gesetzentwurf zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens (18/7457) steht am Mittwoch, 13. April 2016, im Mittelpunkt einer öffentlichen Anhörung des Finanzausschusses. Die Sitzung unter Vorsitz von Ingrid Arndt-Brauer (SPD) beginnt um 14 Uhr im Anhörungssaal 3.101 des Marie-Elisabeth-Lüders-Hauses in Berlin und dauert zwei Stunden.

Die Anhörung wird ab 18.30 Uhr zeitversetzt im Internet auf www.bundestag.de und auf mobilen Endgeräten übertragen.

Zuschlag bei erheblich verspäteter Abgabe

Geplant ist, dass Bürger, die ihre Steuererklärung mit erheblicher Verspätung abgeben, einen Zuschlag zahlen müssen. Steuererklärungen sollen künftig so weit wie möglich automatisiert bearbeitet werden. Wer seine Steuererklärung über einen Steuerberater abgibt, soll zwei Monate länger Zeit für die Abgabe der Erklärung haben. Die Jahressteuererklärung für ein bestimmtes Jahr soll künftig am 28. Februar des übernächsten Jahres beim Finanzamt vorliegen.

Der Verspätungszuschlag soll fällig werden, wenn die Steuererklärung nicht innerhalb von 14 Monaten nach Ende des Besteuerungsjahres abgegeben wurde – egal, ob ein Steuerberater behilflich war oder nicht. Für jeden angefangenen Verspätungsmonat soll der Zuschlag je nach Fall mindestens zehn Euro oder mindestens 50 Euro betragen.

Voll automatische Fallbearbeitung

Weitgehend entfallen soll die Pflicht, beim Finanzamt Belege einzureichen. Die Steuerzahler sollen sie nur dann vorlegen müssen, wenn das Finanzamt die Belege sehen will. Dies gelte besonders für Spendenquittungen, heißt es in dem Gesetzentwurf. Wenn der Spendenempfänger die Spende selbst beim Finanzamt meldet, soll der Spender die Quittung gar nicht aufbewahren müssen.

Durch die voll automatische Fallbearbeitung auf der Basis eines Risikomanagementsystems will die Regierung den Schriftverkehr weiter auf elektronische Verkehrswege umstellen. So sollen sich Steuerpflichtige ihren Steuerbescheid über das Elster-Portal der Finanzverwaltung herunterladen können.

Regierung gegen Bescheinigungen für Rentner

Der Bundesrat hat in seiner Stellungnahme verlangt, dass Rentner jedes Jahr von ihrem Rentenversicherungsträger eine Bescheinigung mit den steuerrelevanten Daten erhalten sollen, die sie wie die Lohnsteuerbescheinigungen der Arbeitgeber zum leichteren Ausfüllen der Steuererklärung nutzen können. Bisher geschehe dies nur auf Antrag.

Die Bundesregierung lehnt dies in ihrer Gegenäußerung ab, weil dies bei den Rentenversicherungsträgern hohe Kosten verursachen würde. Allein die Rentenversicherung Bund hätte elf Millionen Informationen zu versenden. (vom/22.03.2016)

Zeit: Mittwoch, 13. April 2016, 14 bis 16 Uhr
Ort:  Berlin, Marie-Elisabeth-Lüders-Haus, Anhörungssaal 3.101

Interessierte Besucher können sich beim Sekretariat des Ausschusses (E-Mail: finanzausschuss@bundestag.de) unter Angabe des Vor- und Zunamens, des Geburtsdatums sowie der Nummer ihres Personaldokuments anmelden. Zum Einlass muss das Personaldokument mitgebracht werden.

Bild- und Tonberichterstatter können sich beim Pressereferat (Telefon: 030/227-32929 oder 32924) anmelden.

Liste der geladenen Sachverständigen