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Kinderkrankenpflege, Epilepsie-Arzneien, Tabak

Es geht um die Arzneimittelversorgung von Epileptikern, das Berufsbild der Kinderkrankenpflege und die „elektronischen Zigaretten“. Mit drei Petitionen befasst sich der Petitionsausschuss unter Vorsitz von Kersten Steinke (Die Linke) in seiner öffentlichen Sitzung am Montag, 11. April 2016, ab 12 Uhr im Europasaal 4.900 des Paul-Löbe-Hauses in Berlin. Den Beginn macht dabei die Forderung nach Erhalt eines eigenständigen Berufsbildes der Gesundheits- und Kinderkrankenpflege im neuen Pflegeberufegesetz.

Die Sitzung wird live im Parlamentsfernsehen, im Internet auf www.bundestag.de und auf mobilen Endgeräten übertragen.

Gegen eine generalisierte Pflegeausbildung

Monika Otte, Kinderkrankenschwester am Universitätsklinikum Gießen, wendet sich in ihrer Eingabe dagegen, dass Alten-, Gesundheits- und Krankenpflege sowie Gesundheits- und Kinderkrankenpflegeausbildung in einer generalisierten Pflegeausbildung zusammengefasst werden. Wenn aber an der generalistischen Pflegegrundausbildung festgehalten werden soll, müsse im Gesetz eine ausreichende Spezialisierung und Schwerpunktsetzung für die Gesundheits- und Kinderkrankenpflege festgelegt werden, die der aktuellen Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Berufe in der Krankenpflege entspricht, verlangt die Petentin.

In dem von der Bundesregierung vorgelegten Entwurf für ein Pflegeberufegesetz werde der Bedarf für die kompetente pflegerische Versorgung von Frühgeborenen bis Jugendlichen und ihren Familien für Deutschland nicht gesichert, urteilt Otte, die auch als Lehrerin für Pflegeberufe einer Kinderkrankenpflegeschule tätig ist. Sie fordert, dass sich der allgemeinen Pflegegrundausbildung eine spezialisierte Weiterbildung anschließen müsse, „deren Kosten bisher nicht geklärt und voraussichtlich auch nicht gesichert sind“. Deutschen Kinderkliniken würde infolge dessen nicht mehr ausreichend qualifiziertes Personal zur Verfügung stehen, warnt die Petentin.

Medikamente für Menschen mit Epilepsien

Ab etwa 13 Uhr beraten die Abgeordneten über die Forderung nach einer Reform des Arzneimittelmarktneuordnungsgesetzes (AMNOG). Diese sei nötig, um die Versorgung aller therapieresistenten Menschen mit Epilepsien mit neuen Medikamenten auch in Deutschland sicherzustellen und so die systematische Benachteiligung deutscher Patienten gegenüber anderen Betroffenen in Europa zu stoppen, heißt es in der Petition von Susanne Fey, Vorsitzende des Epilepsie Bundes-Elternverbandes.

Sie verweist zur Begründung ihrer Initiative darauf, dass in Deutschland etwa 800.000 Menschen mit Epilepsie leben, wovon 30 Prozent therapieresistent seien. „Etwa 200.000 Menschen erlangen mit den zurzeit verfügbaren Arzneimitteln oder anderen Therapieformen auch nach vielen frustrierenden Versuchen keine Anfallsfreiheit. Sie benötigen dringend neue Medikamente“, schreibt die Petentin.

„Standardtherapie fehlt“

Voraussetzung für die Zulassung neuer Medikamente in Deutschland sei aber der Nachweis des Herstellers, dass sein Medikament besser ist als bereits verfügbare Standardtherapien für denselben Anwendungsbereich - es also über einen so genannten „Zusatznutzen“ verfügt. „Für Epilepsien sind diese Vorgaben nicht zu erfüllen, da es keine Standardtherapie gibt, gegen die man neue Medikamente testen kann“, schreibt Petentin Fey in der Begründung zu ihrer Eingabe. Epilepsiepatienten reagierten auf Therapien ausgesprochen individuell – selbst wenn sie an der gleichen Form der Epilepsie erkrankt sind. „Darum ist ein direkter Vergleich zwischen zwei Epilepsiemedikamenten zur Bestimmung des Zusatznutzens nicht sinnvoll“, urteilt die Petentin.

Ihrer Aussage nach sind seit Einführung des AMNOG zwei wirksame Medikamente gegen Epilepsie von der Europäische Arzneimittel-Agentur (EMA) zugelassen worden. Unter den aktuell geltenden Bedingungen sei es jedoch nicht möglich gewesen, den Beweis für einen Zusatznutzen zu führen. „So sind beide Präparate aus rein methodischen Gründen an der frühen Nutzenbewertung durch den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) gescheitert, ohne Berücksichtigung des realen Nutzens für den Patienten.“ Diese Medikamente stünden genau den Betroffenen nicht zur Verfügung, die nicht anfallsfrei sind und dringend neue Therapiemöglichkeiten benötigen – während im restlichen Europa Betroffene davon profitierten.

Gegen Reglementierung der „elektronischen Zigarette“

Gegen die Umsetzung der neuen Tabakrichtlinienverordnung – speziell Artikel 20, der die „elektronische Zigarette“ reglementiert - wendet sich die Petition von Walter Robert Loos, die ab 14 Uhr diskutiert wird. Nach Aussage des Petenten ist in der Verordnung eine Einschränkung der erlaubten Nikotinmenge vorgesehen, die dafür sorgt, „dass ehemalige Raucher wieder zur Zigarette greifen“. Dabei sei das elektronische Rauchen, auch Dampfen genannt, in seiner Art bei Weitem nicht so schädlich wie das Rauchen einer gewöhnlichen, aus Tabak bestehenden Zigarette.

Im Verlauf der öffentlichen Sitzung erhalten alle Petenten die Möglichkeit, ihr Anliegen nochmals kurz darzustellen, um dann konkrete Fragen der Ausschussmitglieder zu beantworten. An der Sitzung nehmen auch Mitglieder der Bundesregierung teil, die von den Abgeordneten zu den Themen befragt werden können. Ein abschließendes Votum wird der Ausschuss in einer seiner späteren Sitzungen fällen. (hau/04.04.2016)