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Sechs Milliarden Euro muss der Bund im kommenden Jahr für das Elterngeld aufbringen. Dies sieht der Etat von Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig (18/5500, 18/5502; Einzelplan 17) vor, den der Bundestag in der durch den Haushaltsausschuss geänderten Fassung (18/6124, 18/6125, 18/6126) am Donnerstag, 26. November 2015, mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD gegen das Votum der Oppositionsfraktionen Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen billigte. Gegenüber 2015 steigen die Ausgaben für das Elterngeld somit um 450 Millionen Euro. Der Haushaltsausschuss hatte den Etatentwurf der Regierung noch einmal um 205 Millionen Euro erhöht. Das im Jahr 2007 eingeführte Elterngeld nimmt rund zwei Drittel des insgesamt 9,1 Milliarden Euro umfassenden Haushalts für Familien, Senioren, Frauen und Jugend ein.
Der zweitgrößte Ausgabenposten bleibt mit 610 Millionen Euro im kommenden Jahr auch weiterhin das Betreuungsgeld. Das Bundesverfassungsgericht hatte mit seinem Urteil vom 21. Juli dieses Jahres die Zahlung des Betreuungsgeldes durch den Bund zwar als grundgesetzwidrig eingestuft. Doch für Eltern, die das Betreuungsgeld zu diesem Zeitpunkt bereits bezogen, gilt ein Bestandsschutz. Ursprünglich hatte die Regierung noch mit Ausgaben von einer Milliarde Euro für das Betreuungsgeld eingeplant.
Den drittgrößten Ausgabenposten unter den gesetzlichen Leistungen für Familien nehmen das Kindergeld und der Kinderzuschlag mit 550 Millionen ein, rund 67 Millionen Euro mehr als in diesem Jahr. Hinzu kommen Ausgaben gemäß dem Unterhaltsvorschussgesetz von 300 Millionen Euro. Familienministerin Manuela Schwesig (SPD) bezeichnete ihren Haushalt als „starkes Signal an die Familien“. Die Erhöhung des Kinderzuschlags sei ein wichtiger Beitrag zur Vermeidung von Kinderarmut.
Die steigenden Ausgaben beim Elterngeld wurden von allen Fraktionen begrüßt. Dies sei schließlich einer steigenden Geburtenrate geschuldet, sagte Alois Rainer (CDU/CSU). Insgesamt sei noch nie so viel Geld an die Familien geflossen. Und gleichzeitig gelinge es der Regierung, einen Bundeshaushalt ohne weitere Schulden und Steuererhöhungen auf den Weg zu bringen. Dies sei eine „generationengerechte Politik“, sagte Rainer.
Auch Dr. Carola Reimann (SPD) bezeichnete den Familienetat als „eine gute Investition in den gesamtgesellschaftlichen Zusammenhalt“.
Linke und Grüne freuten sich zwar auch über die steigenden Ausgaben beim Elterngeld, übten gleichzeitig jedoch scharfe Kritik. So sei die Erhöhung des Kinderzuschlags „mickrig“ ausgefallen, monierte die frauenpolitische Sprecherin der Grünen, Ulle Schauws. Als besonders reformbedürftig sehen Linke und Grüne vor allem das Gesetz über den Unterhaltsvorschuss an. Es sei nicht zu akzeptieren, dass der Unterhaltsvorschuss maximal sechs Jahre und nur bis zur Vollendung des zwölften Lebensjahres gezahlt werde, bemängelten Schauws und Jörn Wunderlich, familienpolitischer Sprecher der Linksfraktion, übereinstimmend.
Linke und Grüne monierten zudem, dass die eingesparten Gelder beim Betreuungsgeld nicht im Familienetat verbleiben sollen. Die frei werdenden Mittel müsse der Bund in den weiteren Ausbau der Kindertagesbetreuung investieren, forderten sie. Diese Kritik wies Carola Reimann zurück. Die Gelder würden den Bundesländern schließlich zur besseren Bewältigung der Flüchtlingskrise zur Verfügung gestellt.
Aufgestockt werden im kommenden Jahr auch die Mittel für den Bundesfreiwilligendienst. Im Verlauf der Haushaltsberatungen war dieser Etatposten noch einmal um 48 Millionen Euro erhöht worden. Mit den zusätzlichen Geldern sollen weitere 10.000 Stellen im Bundesfreiwilligendienst für die Flüchtlingshilfe geschaffen werden. Auch Flüchtlinge selbst sollen den freiwilligen Dienst ableisten können.
Um zehn auf 50 Millionen Euro erhöhte der Bundestag auch die Mittel für Programme zur Stärkung von Vielfalt, Toleranz und Demokratie. Die Fraktionen zeigten sich einig in der Bewertung, dass dies angesichts zunehmender Fremdenfeindlichkeit wichtig sein. (aw/26.11.2015)