Bildwortmarke des Deutschen Bundestages

Besserer Schutz für Menschenrechtsverteidiger

Union und SPD wollen den Schutz von Menschenrechtsverteidigerinnen und -verteidigern weltweit verstärken. Ihren dahingehenden Antrag (18/6880) berät der Bundestag am Donnerstag, 3. Dezember 2015, ab etwa 11.50 Uhr eine Stunde lang. Über den Antrag soll im Anschluss abgestimmt werden. In immer mehr Staaten würden zivilgesellschaftliche Spielräume systematisch eingeschränkt und damit auch die Handlungsmöglichkeiten von Menschenrechtsverteidigern, schreiben die Fraktionen. 

Die Debatte wird live im Parlamentsfernsehen, im Internet auf www.bundestag.de und auf mobilen Endgeräten übertragen.

"Alle diplomatischen Mittel nutzen"

In vielen Ländern würden Gesetze erlassen, die es dem Staat ermöglichen, zivilgesellschaftliche Organisationen in einer Weise zu regulieren und zu kontrollieren, dass unabhängiges Arbeiten behindert oder unmöglich gemacht werde. Für viele Nichtregierungsorganisationen bedeute dies Einschränkungen ihrer Arbeit bis hin zum gänzlichen Aus, heißt es in der Vorlage.

So würden in Russland Organisationen, die vom Ausland finanzielle Mittel erhalten, als "ausländische Agenten" registriert. Dadurch würde sie in ihrem Umfeld und durch die Medien stigmatisiert und handlungsunfähig gemacht. In China seien alle Aktivitäten verboten, die politischer oder religiöser Natur sind, vermeintlich die innere Sicherheit gefährden oder gesellschaftliche Konventionen verletzen.

Die Koalitionsfraktionen fordern die Bundesregierung auf, alle diplomatischen Mittel zu nutzen, um sich gegen diese zunehmende Einschränkung sowie gegen die Kriminalisierung von Nichtregierungsorganisationen und friedlichen Menschenrechtsverteidigern einzusetzen. Auch solle die Regierung weltweit nachdrücklich für das Recht auf Meinungsfreiheit, Versammlungsfreiheit und Vereinigungsfreiheit als Grundlage für eine demokratische Gesellschaft eintreten.

"Politisch Verantwortliche sensibilisieren"

Darüber hinaus wird die Bundesregierung aufgefordert, sich in betroffenen Staaten für ein sicheres politisches Umfeld von Menschenrechtsverteidigern einzusetzen und die politisch Verantwortlichen für die Lage besonders gefährdeter Gruppen zu sensibilisieren: für kritische Journalisten, Online-Aktivisten und schwer erreichbare (indigene) Menschenrechtsverteidiger, die sich für Freiheitsrechte, für wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte, für das Recht auf Religions- und Weltanschauungsfreiheit und für die Menschenrechte von Frauen und Homosexuellen einsetzen.

Schließlich müsse auch die Arbeit der deutschen politischen Stiftungen zur Stärkung des Schutzes von Menschenrechtsverteidigern weiter gefördert und ausgebaut werden. (vom/02.12.2015)