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Berlin: (hib/AS) Mit Beginn der dritten Handelsperiode des EU-Emissionshandelssystems sollen für die Erstellung von Emissionsberichten ab 2013 grundsätzlich nur noch Prüfstellen tätig sein dürfen, die von den Mitgliedstaaten selbst zugelassen wurden. Das geht aus einem Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Treibhausgas-Emissionshandelsgesetzes (17/13025) hervor, das in dieser Woche in erster Lesung beraten wird. Nach der neuen EU-Verifizierungsverordnung sollen in Zukunft auch Einzelsachverständige als Prüfer zugelassen werden. Dabei müssen die Mitgliedstaaten jedoch sicherstellen, dass diese mit akkreditierten Prüfstellen gleichwertig sind.
In den ersten beiden Handelsperioden des EU-Emissionshandels konnten die Mitgliedstaaten bislang weitgehend selbst entscheiden, wie sie die Prüfung von Emissionsberichten regelten. In Deutschland erfolgte die Prüfung des Emissionshandels bisher durch sogenannte sachverständige Stellen. Diese Stellen sind nach der neuen EU-Verifizierungsverordnung, mit der die Regelungen in Europa harmonisiert werden sollen, jedoch nicht mehr ausreichend legitimiert.
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