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Berlin: (hib/HLE) Die Höhe der Sonderbedarfs-Bundesergänzungszuweisungen an die Länder Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen soll geändert werden. Dies sieht ein Gesetzentwurf des Bundesrates (17/13427) vor. Sonderbedarfs-Bundesergänzungszuweisungen erhalten diese Länder zum Ausgleich von Sonderlasten durch die strukturelle Arbeitslosigkeit und der daraus entstehenden überproportionalen Lasten bei der Zusammenführung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe für Erwerbsfähige. Wie der Bundesrat in dem Gesetzentwurf schreibt, habe sich als Ergebnis der Überprüfung der Sonderbedarfs-Bundesergänzungszuweisungen ab 2014 ein Betrag von 777 Millionen Euro ergeben. Dies sei eine Reduzierung um 30 Millionen Euro.
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