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Berlin: (hib/STO) Die Bundesregierung verwahrt sich gegen den Vorwurf, die Erfassung und Darstellung politisch motivierter Kriminalität sei „mehr ein Mittel der Politik als ein Abbild der tatsächlichen Gefährdungslage“. Die Erfassung diesbezüglicher Straftaten im Kriminalpolizeilichen Meldedienst (KPMD-PMK) erfolge objektiv nach verwirklichten Straftatbeständen, schreibt die Regierung in ihrer Antwort (18/1724) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/1520). Darin hatte die Fraktion geschrieben, dass aus ihrer Sicht die Ende April von Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) für das Jahr 2013 vorgestellte Statistik zur politisch motivierten Kriminalität (PMK) „mehr ein Mittel der Politik“ sei als ein Abbild der tatsächlich von politisch motivierten Tätern ausgehenden Gefährdungslage.
Die Bundesregierung argumentiert in ihrer Antwort, dass die Fragesteller hierbei implizierten, auch gewaltfreie Protestformen würden von den Polizeibehörden pauschal als Straftaten gewertet. Dies treffe nicht zu. Nicht jede sogenannte Sitzblockade werde als politisch motivierte Straftat bewertet. Es seien nur die Ereignisse als PMK-Straftat zu melden, bei deren Begehung der Tatbestand der Nötigung oder ein strafbarer Verstoß gegen das Versammlungsgesetz verwirklicht wird und zusätzlich eine politische Motivation vorliegt. „Die Möglichkeit, Demonstrationen durchzuführen und für eine politisch Grundhaltung zu werben, gehört zu den zu schützenden Grundwerten unserer Demokratie“, heißt es in der Antwort weiter. Dieses Recht habe jedoch dort seine Grenzen, wo Strafgesetze verletzt werden.
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