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Berlin: (hib/STO) Die Auslandsaufklärung des Bundesnachrichtendienstes (BND) ist Gegenstand einer Kleinen Anfrage der Fraktion Die Linke (18/1986). Darin schreiben die Abgeordneten, dass der BND nach Auffassung führender deutscher Verfassungsrechtler bei seiner Auslandsaufklärung gegen das Grundgesetz verstoße, „weil diese Ausspähung der Telekommunikation ohne die erforderliche, hinreichend bestimmte und verhältnismäßige gesetzliche Ermächtigungsgrundlage“ erfolge. Wissen will die Fraktion unter anderem, welche Ressorts „Prüfungen und/oder Vorbereitungen für eine Reform der gesetzlichen Grundlagen der Überwachung“ nach Paragraf 5 des Gesetzes zur Beschränkung des Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnisses und nach dem BND-Gesetz vorgenommen haben.
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