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Berlin: (hib/ROL) Ab dem 1. Januar 2015 übernimmt der Bund die Finanzierung des BAföG komplett. Das bedeutet für die Länder eine Entlastung von jährlich rund 1,17 Milliarden Euro. Für die BAföG-Novelle stehen rund 644 Millionen Euro zur Verfügung. Für die Fortsetzung des Hochschulpakts sind insgesamt knapp 1,4 Milliarden Euro vorgesehen. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung (18/2178) auf die Kleine Anfrage von Bündnis 90/Die Grünen (18/1843) hervor. Die Grünen hatten in ihrer Anfrage bemängelt, dass die Verwendung der Mittel für die Bereiche Kinderkrippen, Kitas, Schulen, Hochschulen und Forschung nicht detailliert von der Bundesregierung vorgelegt worden seien.
In der Antwort heißt es ferner, dass das Sondervermögen für den Kinderbetreuungsausbau entsprechend der getroffenen Vereinbarung mit den Ländern um 550 Millionen Euro bis zum Jahr 2018 aufgestockt werde. In den Jahren 2017 und 2018 würden jeweils weitere 100 Millionen Euro als Entlastung der Länder beim Ausbau von Krippen und Kitas durch eine Erhöhung des Festbetrages an der Umsatzsteuer zugunsten der Länder hinzukommen.
Im Forschungsbereich engagiere sich die Bundesregierung mit zusätzlichen Mitteln in Höhe von 3 Milliarden Euro. Hieraus werde die Fortsetzung des Paktes für Forschung und Innovation finanziert, bei der der Bund die Steigerung allein übernehme und so die Länder weiter entlastet werden. Im Übrigen soll die erfolgreiche Projektförderung der Bundesregierung im Forschungsbereich einschließlich der DFG-Programmpauschale weiter gesteigert werden.
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