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Berlin: (hib/HLE) Um die Haftung für Rückbau- und Entsorgungskosten im Kernenergiebereich geht es in einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Wirtschaft und Energie am Montag, den 23. November. Grundlage ist ein von der Bundesregierung eingebrachter Gesetzentwurf (18/6615, 18/6671). Die Anhörung beginnt um 14.00 Uhr im Sitzungssaal 3.101 des Marie-Elisabeth-Lüders-Hauses.
Der Gesetzentwurf sieht vor, dass Energiekonzerne zukünftig langfristig und umfassend für die von den Betreibergesellschaften zu tragenden Kosten für die Stilllegung und den Rückbau von Kernkraftwerken und die Entsorgung des von ihnen erzeugten radioaktiven Abfalls haften sollen. Selbst noch nicht bekannte Zahlungspflichten, die erst in Zukunft eingeführt werden, sollen erfasst werden. Durch das Gesetz soll sichergestellt werden, dass die Nachhaftung aller die Betreibergesellschaften beherrschenden Unternehmen für deren Stilllegungs- und Rückbau- sowie Entsorgungsverpflichtungen bis zum Verschluss des atomaren Endlagers besteht.
Als Sachverständige sind geladen: Gert Brandner (HAVER & MAILÄNDER Rechtsanwälte), Herbert Posser (Freshfields Bruckhaus Deringer), Marc Ruttloff (Gleiss Lutz), Olaf Däuper (Becker Büttner Held), Professor Wolfgang Irrek (Hochschule Ruhr West), Cornelia Ziehm (Rechtsanwältin) und Professor Georg Hermes (Goethe-Universität Frankfurt am Main).
Zuhörer werden gebeten, sich im Sekretariat des Ausschusses mit vollständigem Namen und Geburtsdatum per E-Mail (wirtschaftsausschuss@bundestag.de) sowie der Nummer ihres Personaldokuments anzumelden. Außerdem sind das Datum und das Thema der Anhörung anzugeben. Zur Sitzung muss das Personaldokument mitgebracht werden.
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