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Berlin: (hib/HLE) Bis zum 31. Dezember 2014 hat die Bundesregierung rund 47,5 Milliarden Euro für Leistungsempfänger nach dem Bundesentschädigungsgesetz gezahlt. Dies geht aus einer Antwort der Bundesregierung (18/6719) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/6508) hervor. Nach den Richtlinien der Bundesregierung über Härteleistungen an Opfer von nationalsozialistischen Unrechtsmaßnahmen im Rahmen des Allgemeinen Kriegsfolgengesetzes (AKG-Härterichtlinie) erhielten bis zum 31. Dezember 2014 6.303 Personen einmalige Leistungen in einer Gesamthöhe von rund 14,5 Millionen Euro. Nach Angaben der Regierung beziehen gegenwärtig 181 Personen laufende Leistungen nach Paragraf 4 der AKG-Härterichtlinie.
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