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Berlin: (hib/JOH) Mehr Kinder in den Entwicklungsländern sollen unmittelbar nach ihrer Geburt in einem Geburtenregister registriert werden. Einem entsprechenden Antrag (18/6549) der Koalitionsfraktionen stimmten am Mittwochmorgen im Entwicklungsausschuss alle Fraktionen zu. In dem Antrag verweisen CDU/CSU und SPD darauf, dass jährlich weltweit 230 Millionen Neugeborene nicht offiziell registriert würden, davon 85 Millionen Kinder in Afrika südlich der Sahara und 135 Millionen in Südostasien. Die Bundesregierung solle daher in Verhandlungen mit den Partnerländern der deutschen Entwicklungszusammenarbeit darauf hinweisen, wie bedeutend der Aufbau ziviler Registrierungssysteme, etwa für die Durchführung von Impfprogrammen, ist.
Von Seiten der Unionsfraktion hieß es im Ausschuss, ein funktionierendes Staatswesen hänge eng mit der Problematik der Registrierung zusammen. Um Kindern den Zugang zu Bildung und gesundheitlichen Vorsorgemaßnahmen zu ermöglichen, müsse Klarheit darüber bestehen, wann und wo ein Kind das Licht der Welt erblickt hätte. Auch für die Ausübung des Wahlrechts sei die Geburtenregistrierung essentiell.
Eine Vertreterin der SPD-Fraktion betonte, ein Kind, dass nicht im Geburtenregister eingetragen sei, sei de facto nicht da. Eine Registrierung schaffe eine wichtige Grundlage für die Verwirklichung von Kinderrechten.
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen begrüßte den Antrag, wies jedoch auf fundamentale strukturelle und politische Hindernisse in vielen Staaten hin, die dem Aufbau von Registrierungssystemen entgegenstünden. Unter anderem sei der finanzielle Handlungsspielraum oft zu gering. Es müsse daher sehr genau geschaut werden, woran der Aufbau von Registrierungssystemen im Einzelnen scheitere, empfahl ein Vertreter der Fraktion.
Die Linksfraktion, die den Antrag ebenfalls positiv bewertete, hob hervor, dass das Thema Geburtenregistrierung auch als Unterpunkt in den neuen Nachhaltigkeitszielen (Sustainable Development Goals, kurz SDGs) verankert worden sei.
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