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Berlin: (hib/pst) Die außergerichtliche Beilegung von Streitigkeiten zwischen Verbrauchern und Unternehmern soll künftig häufiger als bisher versucht werden. Einen Gesetzentwurf (18/5089), der dafür einen bundeseinheitlichen Rahmen schaffen soll, hat der Rechtsausschuss am Mittwoch gebilligt, nachdem er zuvor noch eine Reihe von Änderungen beschlossen hatte.
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