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Berlin: (hib/MIK) Der Bundesfinanzminister hat im dritten Quartal des Haushaltsjahres 2015 über- und außerplanmäßige Ausgaben von insgesamt 5,28 Millionen Euro bewilligt. Das geht aus einer Unterrichtung durch die Bundesregierung (18/6952) hervor.
Ohne Einwilligung des Bundesfinanzministeriums gab es eine über- und außerplanmäßige Ausgabe in Höhe von 9,16 Millionen Euro für die Erstattung von Selbstkosten für die Unterbringung von Bundespolizeidienststellen auf Bahnhöfen, Flug- und Seehäfen.
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