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Berlin: (hib/MIK) Die Bundesregierung hat den Entwurf eines Fünfzehnten Gesetzes zur Änderung des Luftverkehrsgesetzes (18/6988) vorgelegt. Danach soll das Nationale Luftrecht an europäische Vorgaben angepasst werden.
Mit dem Gesetzentwurf soll unter anderem klargestellt werden, dass der gesamte räumliche Einwirkungsbereich eines Flughafens, in dem abwechslungserhebliche Beeinträchtigungen durch Flugverfahren auftreten können, in die Umweltverträglichkeitsprüfung mit einbezogen werden müssen. Außerdem soll mit dem Gesetzentwurf die bestehende Systematik des Nationalen Luftverkehrsrechts im erforderlichen Umfang angepasst werden.
Mit dem Entwurf soll zudem sichergestellt werden, dass für die Durchführung von Rettungsflügen die erforderlichen Flächen an Einrichtungen von öffentlichem Interesse (zum Beispiel Krankenhäuser) fortbestehen können. Schließlich soll das Recht zur Inanspruchnahme der militärischen Ausnahmebefugnisse des § 30 Luftverkehrsgesetzes neben jenen Staaten, deren Truppen in Deutschland stationiert sind, auch solchen Staaten eingeräumt werden, mit denen eine besondere Vereinbarung besteht.
Der Bundesrat macht in seiner Stellungnahme neun Änderungsvorschläge, denen die Bundesregierung in ihrer Gegenäußerung teilweise zustimmt.
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