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Berlin: (hib/HLE) Der Finanzausschuss hat am Mittwoch die Durchführung von zwei öffentlichen Anhörungen beschlossen. Am Montag, den 11. Januar 2016, werden Sachverständige zu dem vom Bundesrat eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Einkommensteuergesetzes zur Erhöhung des Lohnsteuereinbehalts in der Seeschifffahrt (18/6679) befragt. Der Bundesrat will damit die maritime Wirtschaft stärken und Steuererleichterungen einführen. Dazu soll der Lohnsteuereinbehalt von jetzt 40 auf 100 Prozent erhöht werden. Der Lohnsteuereinbehalt bedeutet, dass Arbeitgeber von Seeleuten auf Schiffen mit deutscher Flagge 40 Prozent der entstandenen Lohnsteuer einbehalten dürfen, wenn die Besatzungsmitglieder in einem mehr als 183 Tage dauernden zusammenhängenden Heuerverhältnis stehen. Dies sei zu wenig, um weitere Ausflaggungen zu verhindern, argumentiert der Bundesrat und stellt fest: "Die Erhöhung des Lohnsteuereinbehalts auf 100 Prozent ist ein geeignetes Instrument, um Beschäftigung unter deutscher Flagge zu sichern und damit die Grundlagen für das seemännische Know-how zu schaffen."Ž
Ebenfalls am 11. Januar wird eine öffentliche Anhörung zu dem von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie 2014/91/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Juli 2014 zur Änderung der Richtlinie 2009/65/EG zur Koordinierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften betreffend bestimmten Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (OGAW) im Hinblick auf die Aufgaben der Verwahrstelle, die Vergütungspolitik und die Sanktionen (18/6744) stattfinden. Damit sollen neue europarechtliche Vorgaben im Bereich des Investmentwesens umgesetzt werden. Dazu gehören insbesondere Änderungen bei der Haftung von Verwahrstellen für Wertpapiere. Durch die Regelungen soll gleichzeitig dem Ziel der Bundesregierung Rechnung getragen werden, mehr Beteiligungskapital und private Investoren für die Finanzierung von öffentlicher Infrastruktur zu gewinnen.
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