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Berlin: (hib/STO) Ende vergangenen Jahres sind im Ausländerzentralregister (AZR) laut Bundesregierung 283.671 Ausländer mit einer Ausweisungsverfügung erfasst gewesen. Von ihnen seien 257.080 „als nicht aufhältig erfasst“ gewesen, schreibt die Regierung in ihrer Antwort (18/4596) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/4471). Nach Angaben des AZR zum Stichtag 31. Dezember 2014 seien 114.023 Menschen, gegen die eine Ausweisungsverfügung erging, freiwillig ausgereist. Darunter seien 1.744 mit einer Ausweisungsentscheidung im Jahr 2013 und 1.381 mit einer Ausweisungsentscheidung im Jahr 2014 gewesen.
Nach Angaben des AZR zum Stichtag 31. Dezember 2014 wurden 143.049 Menschen abgeschoben, wie aus der Antwort weiter hervorgeht. Darunter seien 911 mit einer Ausweisungsentscheidung im Jahr 2013 und 457 mit einer Ausweisungsentscheidung im Jahr 2014 gewesen.
Wie die Regierung zudem schreibt, waren Ende 2014 im AZR „26.591 in Deutschland aufhältige Personen mit einer Ausweisungsverfügung erfasst“. Davon seien 1.626 mit einem unbefristeten und 7.063 mit einem befristeten Aufenthaltsrecht sowie 7.371 mit einer Duldung und 415 mit einer Gestattung gespeichert gewesen. „10.116 Personen waren ohne Aufenthaltsrecht oder mit einem Antrag auf einen gestellten Aufenthaltstitel erfasst“, heißt es ferner in der Antwort.
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