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Berlin: (hib/AW) Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen will die Verhandlungsposition von Urhebern stärken und somit eine bessere Vergütung kreativer Arbeit erreichen. In einem Antrag (18/7518) fordert sie die Bundesregierung auf, das Urhebervertragsrecht in diesem Sinne zu reformieren. Nach Ansicht der Grünen hat die Novellierung des Urhebergesetzes im Jahr 2002 zu keiner Verbesserung der Vertrags- und Vergütungssituation geführt. So betrage das Jahresdurchschnittseinkommen der in der Künstlersozialkasse Versicherten mit rund 15.400 Euro weniger als die Hälfte des Durchschnittseinkommen in Deutschland. Das 2002 eingeführte Verfahren zur Aufstellung gemeinsamer Vergütungsregeln von Urhebervereinigungen und Inhabern der Nutzungsrechte sei zwar "sinnvoll", habe sich aber in der Praxis als "nicht ausreichend effektiv" erwiesen, heißt es in der Antragsbegründung. Bislang seien nur wenige Vergütungsregeln zustande gekommen, vor allem im Film- und Fernsehbereich.
Konkret wollen die Grünen das Schlichtungsverfahren bei Verhandlungen über Vergütungsvereinbarungen effizienter gestalten. Deshalb soll das jeweils zuständige Oberlandesgericht bei Nichteinigkeit zwischen den Verhandlungspartner in einem festzulegenden Zeitraum und auf Antrag über die paritätische Zusammensetzung der Schlichtungsstelle entscheiden. Der Schlichtungsstelle soll zudem das Recht eingeräumt werden, bei Uneinigkeit in einem angemessenen Zeitraum eine verbindliche Vergütungsvereinbarung festzulegen. Zudem soll den Urhebern eine kollektive Klagebefugnis eingeräumt werden, damit sie bei Abweichungen von den Vergütungsregeln ihre Ansprüche gerichtlich geltend machen können. Darüber hinaus sollen die Inhaber von Nutzungsrechten verpflichtet werden, den vertraglich gebundenen Urhebern einmal im Jahr Auskunft über die Sende- und Veröffentlichungstitel der genutzten Werke zu erteilen.
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