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Berlin: (hib/HLE) Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit hat im vergangenen Jahr wegen Verstößen gegen Mindestlohnregelungen Geldbußen in Höhe von insgesamt 43,4 Millionen Euro festgesetzt. Dies teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort (18/7525) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/7405) mit. Dabei ging es um Verstöße gegen das Mindestlohngesetz, das Arbeitnehmerentsendegesetz und das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz. Die meisten Fälle betrafen das Baugewerbe.
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