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Berlin: (hib/AW) Die Bundesregierung sieht in der Förderung des kulturellen Erbes der Deutschen im östlichen Europa gemäß Paragraf 96 des Bundesvertriebenengesetzes einen Beitrag zur kulturellen Identität Deutschlands und Europas. Es gehöre zum Selbstverständnis eines föderalen Staates, dass sich Deutschland, seine Länder und Regionen "ihrer historischen Wurzeln und Traditionen vergewissern", dies schließe die Kultur und Geschichte der Deutschen im östlichen Europa mit ein, heißt es in der entsprechenden Unterrichtung der Bundesregierung (18/7730). So habe eine im Jahr 2015 erstellte Studie des Instituts für Demoskopie Allensbach im Auftrag der Stiftung Flucht, Vertreibung, Versöhnung zu dem Ergebnis gekommen, dass jeder vierte Deutsche einen persönlichen oder familiären Bezug zu den deutschen Flüchtlingen und Vertriebenen sieht.
Die kulturelle Bildung und Vermittlung, die museale Präsentation, die Wissenschaft, Archivsicherung und Denkmalpflege sowie die geschichtlichen Aufarbeitung wird durch die Bundesbeauftragte für Kultur und Medien auf Grundlage des Bundesvertriebenengesetzes gefördert. Das Auswärtige Amt unterstützt zudem im Rahmen der auswärtigen Kultur- und Bildungspolitik Aktivitäten der deutschen Minderheiten in den Staaten Mittel- und Osteuropas. Das Bundesbildungsministerium fördert auf Grundlage des Rahmenprogramms Geistes-, Kultur- und Sozialwissenschaften mehrere Forschungsvorhaben zur Geschichte, Kultur und sozialen und politischen Strukturen.
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