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Berlin: (hib/STO) Ende vergangenen Jahres haben in Deutschland fast 40.000 asylberechtigte Ausländer gelebt. Dies geht aus der Antwort der Bundesregierung (18/7800) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/7344) hervor. Danach waren zum Stichtag 31. Dezember 2015 im Ausländerzentralregister (AZR) 39.610 Menschen mit einer Asylberechtigung erfasst. Die drei Hauptstaatsangehörigkeiten entfielen demnach auf die Türkei mit 11.723 Asylberechtigten, den Iran mit 5.776 Betroffenen und Syrien mit 5.289 Personen.
Die Zahl der zum Jahreswechsel im AZR registrierten Menschen mit Flüchtlingsschutz betrug den Angaben zufolge 211.052. Hauptstaatsangehörigkeit war in diesen Fällen Syrien mit 99.290 Personen vor dem Irak mit 46.040 und dem Iran mit 12.583.
Wie aus der Antwort weiter hervorgeht, waren zu dem Stichtag 34.373 Menschen mit Aufenthaltserlaubnissen nach Paragraf 25 Absatz 3 des Aufenthaltsgesetzes erfasst, die aufgrund bestimmter Abschiebungsverbote erteilt werden. Hauptstaatsangehörigkeiten waren hier laut Bundesregierung Afghanistan mit 13.304 Fällen sowie Syrien mit 2.396 Fällen und Kosovo mit 1.821 Fällen. Mit einer Aufenthaltserlaubnis nach Paragraf 25 Absatz 2 des Aufenthaltsgesetzes (subsidiärer Schutz) seien zum Jahreswechsel 15.441 Personen registriert gewesen, heißt es in der Vorlage ferner. Die Hauptstaatsangehörigkeit entfiel demnach auf Syrien (8.746) vor Afghanistan: (1.723) und Somalia (853).
Die Zahl der zum Stichtag erfassten Personen mit einer Duldung gibt die Bundesregierung mit 155.308 an. Hauptstaatsangehörigkeit war der Vorlage zufolge Serbien mit 20.212 Betroffenen, gefolgt vom Kosovo mit 13.533 und Syrien mit 9.988.
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