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Die Kinderkommission teilt mit:
Am 20. November 1989 verabschiedete die Generalversammlung der Vereinten Nationen die UN-Konvention über die Rechte des Kindes. 192 Staaten mit Ausnahme der Vereinigten Staaten und Somalias haben in der Zwischenzeit diese Konvention, die allen Kindern auf der Welt in 54 Artikeln völkerrechtlich die gleichen verbindlichen Mindeststandards verbrieft, ratifiziert.
Leider haben sich dadurch nicht automatisch die Lebensbedingungen der Kinder geändert. Noch immer fehlen vielen Kindern grundlegende Dinge wie sauberes Wasser, Nahrung, medizinische Hilfe oder einfach ein Dach über dem Kopf.
Diese existenziellen Probleme haben Kinder in Deutschland glücklicherweise nicht. Aber auch die Bundesrepublik kann aus Sicht der Kinderkommission noch einige Schritte tun, um Kinderrechte zu stärken. Dies gilt beispielsweise für die Beteiligungsrechte der Kinder, aber auch für die Rechte der Flüchtlingskinder.
Susann Rüthrich, Vorsitzende der Kinderkommission, erklärt daher im Namen des Gremiums: „Kinder und Jugendliche haben leider noch nicht die gleichen Startbedingungen. Sei es, weil sie aus einem begüterten Hause kommen, weil sie mit einer bestimmten Staatsangehörigkeit geboren werden, weil sie in der Stadt oder auf dem Land aufwachsen, weil sie als Junge oder Mädchen behandelt werden, weil sie beeinträchtigt werden aufgrund körperlicher oder kognitiver und sozialer Fähigkeiten. Bis zu tatsächlicher Chancengleichheit ist es noch ein weiter Weg. Jede und jeder muss die Chance haben, sich ihren und seinen Bedürfnissen gerecht zu entwickeln und zu verwirklichen. Dafür muss aber jede und jeder die Chance haben, diese Bedürfnisse artikulieren zu können, ja, sich derer überhaupt erst bewusst zu werden. Materielle Einschränkungen, starre Rollenerwartungen und ausschließende Rahmenbedingungen stehen dem oft entgegen.“
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