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Zeit:
Mittwoch, 04. März 2015,
16 Uhr
Ort:
Paul-Löbe-Haus, Saal 2.200
„Bei allen Maßnahmen, die Kinder betreffen, [..] ist das Wohl des Kindes ein Gesichtspunkt, der vorrangig zu berücksichtigen ist.“ So verlangt es Artikel 3 der UN-Kinderrechtskonvention. Doch wie genau wird dieses Recht in der Praxis beachtet, wenn Kinder zum Beispiel in Pflegefamilien kommen oder eine Sorgerechtsentscheidung ansteht?
Die Kinderkommission möchte sich über dieses Thema informieren und hat folgende Sachverständige eingeladen:
Interessenten melden sich bitte bis zum 3. März 2015 als Zuhörer beim Sekretariat der Kinderkommission (Telefon: +49 30 227-30551, E-Mail: kinderkommission@bundestag.de) mit vollständigem Namen und Geburtsdatum an, bringen ihren Personalausweis mit und benutzen den Westeingang des Paul-Löbe-Hauses.
Die Hausordnung des Deutschen Bundestages ist zu beachten.
Medienvertreter benötigen zum Betreten der Gebäude des Deutschen Bundestages eine Akkreditierung der Pressestelle.
Bild- und Tonberichterstatter werden gebeten, sich beim Pressereferat (Telefon: +49 30 227-32929 oder 32924) anzumelden.
Mobiltelefone sind im Sitzungssaal bitte auszuschalten!
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