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Nachhaltige Entwicklung entscheidet sich in den Städten und Gemeinden. Deshalb bedarf es einer guten Zusammenarbeit zwischen allen Ebenen, um die globalen und nationalen Nachhaltigkeitsziele erreichen zu können. Darauf weist der Parlamentarische Beirat für nachhaltige Entwicklung anlässlich der Sitzung des Staatssekretärsausschusses im Bundeskanzleramt zur nachhaltigen Stadtentwicklung hin. In einem gemeinsamen Beschluss sprachen sich alle im Nachhaltigkeitsbeirat vertretenen Fraktionen dafür aus, dass die Steuerung und Zusammenarbeit für nachhaltige Entwicklung verbessert werden müsse. Außerdem müsse eine nachhaltige Raumplanung zu einer sparsamen und effizienten Flächenneuinanspruchnahme führen. Die Städtebauförderung müsse noch stärker auf Nachhaltigkeitsaspekte hin ausgerichtet werden. Schließlich seien nachhaltiges Bauen und Sanieren elementare Beiträge für die Lebensqualität in den Städten und Gemeinden, wie sie mit den künftigen universellen Nachhaltigkeitszielen (Sustainable Development Goals, SDG) angestrebt werden.
Darüber hinaus ist der Parlamentarische Beirat für nachhaltige Entwicklung der Auffassung, dass im Zuge der für das Jahr 2016 anstehenden Fortschreibung der nationalen Nachhaltigkeitsstrategie eine Bilanzierung vorgelegt werden solle, mit besonderem Augenmerk auf die kommunalen Nachhaltigkeitsanstrengungen. Es müssten Vorschläge erarbeitet werden, wie die Kommunen in ihrem Bemühen um eine nachhaltige Entwicklung unterstützt werden könnten. Nachhaltige Infrastrukturpolitik bedeute, Strukturveränderungen wie den demografischen Wandel und die Veränderung des Klimas in die Stadtentwicklung miteinzubeziehen. Das Raumordnungs- und Bauplanungsrecht sollte nach Maßgabe der „Leipzig Charta zur nachhaltigen europäischen Stadt“ gestaltet werden. Dabei sollte die Flächennutzung im ländlichen Raum ebenso berücksichtigt werden.
Schließlich setzt sich der Parlamentarische Beirat für nachhaltige Entwicklung dafür ein, auf kommunaler Ebene ein strategisches Flächenmanagementsystem zu fördern. Wichtig sei, das Ziel der Verringerung der Flächenneuinanspruchnahme von höchstens 30 Hektar pro Tag bis zum Jahr 2020 zu erreichen. Der am 9. Mai 2015 erstmals stattfindende Tag der Städtebauförderung sollte zum Anlass genommen werden, sich mit Nachhaltigkeitsaspekten stärker zu befassen. Insbesondere sollten bestehende und neue Förderprogramme im Hinblick auf nachhaltige Kriterien hin überprüft werden. Die Förderung des Übergangs zur weitgehenden Kreislaufwirtschaft (Cradle-to-Cradle-Verfahren) auf kommunaler Ebene sei erstrebenswert. Beispielsweise sollten Nachhaltigkeitszertifizierungen nur noch vergeben werden, wenn ein echtes Recycling-Konzept für das ganze Gebäude vorliegt. Quartiersbezogene Stadtentwicklung müsse die Interessen der Bewohnerinnen und Bewohner berücksichtigen, um den gesellschaftlichen Zusammenhalt und die Unterstützung für die nachhaltige Stadtentwicklung zu gewährleisten.
Der Parlamentarische Beirat für nachhaltige Entwicklung wird sich weiterhin für diese Ziele und deren Umsetzung einsetzen.
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