Navigationspfad: Startseite > Service > A - Z > A
Navigationspfad: Startseite > Service > A - Z > A
Zwei Drittel der Mitglieder des Bundestages bilden die absolute Zweidrittelmehrheit. Diese ist für Gesetzesbeschlüsse erforderlich, die das Grundgesetz ändern.
© Deutscher Bundestag
Ausdruck aus dem Internet-Angebot des Deutschen Bundestages
/service/glossar/A/abs_zweidrittmehrheit/245314
Stand: 08.04.2016