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Von den mindestens 598 Bundestagsmandaten werden 299 direkt in den Wahlkreisen vergeben. Hier erhält derjenige Kandidat das so genannte Direktmandat, der die meisten Erststimmen der Wähler in seinem Wahlkreis auf sich vereinigen kann.
Weitere 299 Abgeordnete ziehen über die Landeslisten ihrer jeweiligen Partei – das so genannte Listenmandat - in den Bundestag ein.
Grundsätzlich sind alle Abgeordneten des Bundestages gleichgestellt. Allerdings ist der direkt gewählte Volksvertreter stärker als der "Listenabgeordnete" Ansprechpartner für die Interessen seines Wahlkreises.