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Bevor das Wahlverzeichnis ausgelegt wird, erhält jeder Wahlberechtigte, der darin eingetragen ist, eine Wahlbenachrichtigung.
Darauf befinden sich u.a. Angaben zu Wahlraum und Wahlzeit, den Ort, an dem der Wahlberechtigte seine Stimme abgeben kann sowie der Hinweis, wie man eine Briefwahl beantragt.
Wer keine Wahlbenachrichtigung erhält, sollte bei der zuständigen Gemeindebehörde im Wählerverzeichnis überprüfen lassen, ob er als Wahlberechtigter eingetragen ist.
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Ausdruck aus dem Internet-Angebot des Deutschen Bundestages
/service/glossar/W/wahlbenachrichtigung/246400
Stand: 08.04.2016