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Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Berechnung der Hartz-IV-Regelsätze fordern Linksfraktion und Bündnis 90/Die Grünen sofortige Maßnahmen zur Existenzsicherung. Die Linke will eine sanktionsfreie, bedarfsdeckende Sicherung von 500 Euro für Erwachsene (17/659). Bündnis 90/Die Grünen plädieren dafür, den Regelsatz für Erwachsene auf 420 Euro zu erhöhen (17/675). Außerdem wollen die Grünen für die künftige Berechnung der Regelsätze eine unabhängige Kommission einberufen. Am Donnerstag, 25. Februar 2010, debattiert der Bundestag ab 10.05 Uhr über beide Anträge.
Bündnis 90/Die Grünen fordern, als Sofortmaßnahme den Regelsatz für Erwachsene durch eine Änderung der Regelsatzverordnung auf 420 Euro zu erhöhen. Gleichzeitig sollen die Regelsätze für Kinder und Jugendliche nach den Empfehlungen des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes gestaltet werden.
Zudem plädieren sie dafür, den Kostenträgern nach dem Zweiten und dem Zwölften Sozialgesetzbuch sowie dem Asylbewerberleistungsgesetz zu ermöglichen, zusätzlich einmalige Zahlungen sowie infrastrukturelle Leistungen zu gewähren, wenn dies in besonderen Lebenslagen von Hilfeempfängern notwendig sei oder der Sicherung der körperlichen, geistigen und sozialen Entwicklung der Kinder diene.
Nach dem Willen der Fraktion soll für die künftige Berechnung der Regelsätze eine unabhängige Kommission einberufen werden, die sich aus Vertretern der Fachwissenschaft, der Wohlfahrtsverbände sowie der Träger der Sozialhilfe zusammensetzt.
Die Linksfraktion fordert die Abschaffung von Hartz IV und will mit einer "umfassenden politischen Strategie" Erwerbslosigkeit, Dumping- und Niedriglöhnen entgegentreten. Dazu zählt ein öffentliches Zukunftsprogramm, das zwei Millionen Arbeitsplätze schaffen soll. Zudem solle ein flächendeckender gesetzlicher Mindestlohn von zehn Euro eingeführt werden.
Mit einer "bedarfsgerechten und sanktionsfreien Mindestsicherung" will die Linksfraktion Verarmung verhindern. Die Regelleistungen für Erwachsene im Mindestsicherungsbezug sollen 500 Euro betragen. Anspruch darauf solle haben, wer über kein ausreichendes Einkommen verfügt, um den "soziokulturellen Mindestbedarf zu decken". Das gilt für alle Menschen, die rechtmäßig in der Bundesrepublik leben, einschließlich der Asylsuchenden und Flüchtlinge.
Auch das Grundrecht auf angemessenes Wohnen sei durch die Mindestsicherung zu wahren, schreiben die Abgeordneten in ihrem Antrag. Die Linke plädiert für bundesweit einheitliche Methoden bei der Bemessung der Leistungen für die Wohnung und deren Betriebskosten.