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Der Bundestag will am Freitag, 26. März 2010, die Entwicklung in der Leih- und Zeitarbeitsbranche beraten. Grundlage der 45-minütigen Debatte ab 12.20 Uhr soll der elfte Bericht über die Entwicklung der legalen Arbeitnehmerüberlassung (17/464) sein, der von der Bundesregierung alle zwei Jahre vorgelegt werden muss. Schwerpunkt des Berichtes ist die Frage, wie sich die aktuellen Arbeitsmarktentwicklungen auf die Zeitarbeit und das dortige Lohngefüge auswirken. Die SPD-Fraktion fordert in einem eigenen Antrag, den Gleichbehandlungsgrundsatz - also gleicher Lohn für gleiche Arbeit - ohne Ausnahmen durchzusetzen und eine Lohnuntergrenze für Leiharbeiter einzuführen (17/1155).
Die Zeitarbeitsbranche wurde 2003 im Zuge der Hartz-Arbeitsmarktreform von der damaligen rot-grünen Bundesregierung umgewandelt. Damit sollte für Arbeitslose eine Brücke in den regulären Arbeitsmarkt geschaffen werden. In der Bilanz wird aber deutlich, dass der beabsichtigte sogenannte Klebeeffekt gering ist. Nach Angaben des Institutes für Arbeitsmarkt - und Berufsforschung (IAB) erhalten nur etwa 15 Prozent der Leiharbeiter im Anschluss eine Festanstellung, obwohl rund 80 Prozent von ihnen eine abgeschlossene Berufsausbildung haben.
2003 vor Beginn der Reform waren es etwa sieben Prozent. Zudem waren Leiharbeiter die Ersten, die im Zuge der weltweiten Finanzkrise von den Unternehmen entlassen wurden. Dem Bericht zufolge sank die Zahl der Zeitarbeiter bis Ende 2008 auf etwa 670.000. Mitte des Jahres gingen noch knapp 800.000 Menschen einem Zeitarbeitsverhältnis nach. Zu Beginn der Reform 2003 waren es 300.000.
Die SPD-Fraktion verlangt, dass Fehlentwicklungen in der Zeitarbeitsbranche beseitigt werden. Das betreffe vor allem Lohndrückerei und Billigkonkurrenz. Sie schreibt, dass prekäre Beschäftigung in den vergangenen Jahren massiv zugenommen hat. "Leiharbeit macht dabei einen großen Teil prekärer Beschäftigung aus. Seit langem sind Fehlentwicklungen in der Leiharbeitsbranche bekannt."
Als aktuelles Beispiel führen die Sozialdemokraten den Drogeriediscounter Schlecker auf, der die Stammbelegschaft durch Zeitarbeiter austauschen ließ, denen ein geringerer Lohn gezahlt wurde. "Schlecker ist kein Einzelfall. In vielen Branchen wird Leiharbeit zu Tarifflucht und Lohndrückerei missbraucht", heißt es in dem Antrag.
Ursprünglich sei Leiharbeit als flexibles Arbeitsmarktinstrument gedacht, um Auftragsspitzen in Unternehmen abzudecken. Der Geburtsfehler der Reform sei aber, dass bereits unter Verweis auf einen Tarifvertrag in der Branche vom equal-pay-Grundsatz abgewichen werden könne. Dadurch sei eine Billigkonkurrenz durch christliche Gewerkschaften entstanden, die schon sehr früh Tarifverträge auf niedrigem Niveau mit der Zeitarbeitsbranche abgeschlossen hätten. "Durch die Lohndumping-Konkurrenz des Christlichen Gewerkschaftsbundes (CGB) steht der Gleichbehandlungsgrundsatz heute nur noch auf dem Papier", schreibt die SPD-Fraktion.
Deshalb verlangen die Sozialdemokraten, dass diese Tariföffnungsklausel aus dem Gesetz gestrichen wird. Gleichzeitig müsse die konzerninterne Verleihung begrenzt und das so genannte Synchronisationsverbot, also die Befristung von Leiharbeitsverhältnissen, wieder eingeführt werden. Die SPD setzt sich zudem für mehr Mitbestimmungsrechte in den Entleihbetrieben und für eine Lohnuntergrenze in der Zeitarbeitsbranche durch Aufnahme in den Geltungsbereich der Arbeitnehmerüberlassung ein.
Dem Bericht zufolge betragen die vereinbarten tariflichen Stundenlöhne in der untersten Entgeltgruppe in den neuen Bundesländern zwischen 6.00 Euro und 6.55 Euro. In den alten Bundesländern wurden sieben Euro und 7,38 Euro vereinbart. Zudem ist in den ersten sechs Monaten der Beschäftigung tarifvertraglich eine Absenkung des Entgeltes um bis zu 9.5 beziehungsweise zehn Prozent möglich, in den neuen Bundesländern jedoch nicht unter sechs Euro pro Stunde.
Damit gelten für die Zeitarbeitsbranche Tariflöhne, die allesamt unter der Mindestlohnforderung von 7.50 Euro der im DGB organisierten Gewerkschaften liegen. Für die höchste Entgeltstufe werden in Ostdeutschland zwischen 12,43 Euro und 15,03 Euro gezahlt; in Westdeutschland sind es zwischen 15,77 Euro und 19 Euro.
Der von der Bundesregierung vorgelegte Bericht basiert auf Beiträgen und Datenmaterial der Gewerkschaften, der Zeitarbeitsbranche, von Arbeitgeber und Wirtschaftsverbänden. 1972 hatte der Bundestag das Gesetz zur gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung verabschiedet.
Seit dieser Zeit muss die Bundesregierung regelmäßig einen Bericht über die Entwicklung der Zeit- und Leiharbeitsbranche vorlegen. Nach wie vor sind Metall- und Elektroberufe sowie Dienstleistungsberufe die wichtigsten Einsatzfelder der Zeitarbeit.