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Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen will die Massentierhaltung im Außenbereich beschränken und fordert daher eine Änderung des Baugesetzbuches. Über einen entsprechenden Gesetzentwurf (17/1582) wird der Bundestag am Donnerstag, 24. Februar 2011, ab 17.05 Uhr beraten und abstimmen. Für die Debatte sind 45 Minuten vorgesehen.
Die Grünen sehen den ländlichen Raum durch die "extrem starke Zunahme von Vorhaben zur gewerblichen Tierhaltung" in seiner Entwicklung gefährdet - viele Regionen in Deutschland seien dadurch einer "katastrophalen Fehlentwicklung ausgeliefert". Durch die Bebauung von Flächen im Außenbereich mit Anlagen der Massentierhaltung gehe der gewachsene Charakter der Kulturlandschaft verloren, zudem werde die Umwelt geschädigt und den Menschen, die im Außenbereich wohnten, würden Immissionen und Belastungen "in einem Umfang zugemutet, der weit über das, was bei traditioneller bäuerlicher Landwirtschaft im Außenbereich üblich war, hinausgeht".
Diese Fehlentwicklung steht nach Ansicht der Grünen im Widerspruch zu den Zielen des Baugesetzbuches wie die nachhaltige städtebauliche Entwicklung, die Verantwortung gegenüber künftigen Generationen oder eine dem Wohl der Allgemeinheit dienende sozial gerechte Bodennutzung. Insbesondere der Außenbereich soll nach der dem Baugesetz zugrundeliegenden Leitvorstellung von Bebauung "möglichst weitgehend freigehalten" werden und so sein ländliches Gepräge sowie "die wichtige Erholungsfunktion für die Menschen" behalten.
Damit stehe jedoch die gegenwärtige Auslegung des Baugesetzbuches nicht im Einklang, weil Paragraf 35 des Gesetzes bestimmte Vorhaben privilegiere, die einem land- oder fortwirtschaftlichen Betrieb dienten. Die Tierhaltung müsse ihrer Produktion nach eine landwirtschaftstypische sein. Die bedeute, dass das Tierfutter überwiegend auf den zum landwirtschaftlichen Betrieb gehörenden Flächen erzeugt werden müsse - damit bestehe eine "natürliche Grenze für die Tierzucht in der Form der Massenproduktion".
Diese Beschränkung läuft nach Ansicht der Fraktion "auf Grund einer zu großzügigen Auslegung" des Gesetzes "ins Leere". Es müsse daher im Baugesetzbuch klargestellt werden, "dass die industrielle Massentierhaltung nicht zu den im Außenbereich privilegierten Vorhaben" gehöre. Diese Regelung verhinderte, "dass der gesamtgesellschaftliche Wohlstand durch eine ungerechte Entwicklung im Außenbereich verschleudert" werde.
Der zuständige Ausschuss für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung hat in seiner Beschlussempfehlung (17/4724) mit den Stimmen von Union und FDP bei Enthaltung der Fraktionen der SPD und der Linken die Ablehnung des Gesetzentwurfs empfohlen. (suk)