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Ob die Versorgung von Patienten nach einem Krankenhausaufenthalt verbessert werden muss, ist bei einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Gesundheit am Mittwoch, 23. März 2011, gegensätzlich beurteilt worden. Während die meisten Sozialverbände eine Versorgungslücke für manche Patienten nach der Entlassung aus dem Krankenhaus erkennen, lehnt der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenkassen (GKV) eine gesetzliche Leistungsausweitung ab. Diese würde vom originären Versorgungsauftrag der Krankenversicherung abweichen.
Gegenstand der Anhörung war ein Gesetzentwurf der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit dem Titel "Versorgungslücke nach Krankenhausaufenthalt und ambulanter medizinischer Behandlung schließen“ (17/2924).
Zustimmung zu dem Gesetzentwurf äußerten vor allem die Caritas und die Diakonie. Sie betonten, dass ein "Paradigmenwechsel“ hin zur ambulanten Versorgung von Kranken seit der Einführung des "diagnosebezogenen Fallgruppensystems“ (DRG) im Jahr 2003 stattgefunden habe.
Umso mehr sei nach einer geringeren stationären Verweildauer häusliche Pflege empfehlenswert. In der Realität könnten die Kranken gegenüber den Krankenkassen ihren Anspruch auf häuslichr Krankenpflege, wie er im Paragrafen 37 Absatz 1 des Fünften Sozialgesetzbuches geregelt ist, oft gar nicht oder nur schwer durchsetzen.
Der Sozialverband Deutschland sprach in diesem Zusammenhang sogar von einer konkreten Versorgungslücke und schlug für die Zukunft die Einrichtung eines qualifizierten Überleitungs- und Entlassungsmanagements vor. Bestehende ambulante Behandlungseinrichtungen sollten stärker verpflichtet und einbezogen werden.
Der Medizinische Dienst wies darauf hin, dass das Versorgungsmanagement umso besser klappe, je schwerer der konkrete Fall sei.
Der GKV-Spitzenverband machte hingegen geltend, dass es bislang kein konkretes Zahlenmaterial über tatsächliche Versorgungslücken gebe. Würde Paragraf 37 wie von den Grünen vorgeschlagen geändert, kämen auf die Krankenkassen zudem Ausgabenzuwächse zu, "die nicht quantifizierbar“ seien.
Der Experte Prof. Dr. Gerd Glaeske vom Zentrum für Sozialpolitik äußerte in einer schriftlichen Stellungnahme Zweifel daran, ob die Änderung des Paragrafen 37 überhaupt geeignet sei, "die ohne Zweifel bestehende Versorgungslücke“ zu schließen, und fragte, ob nicht vielmehr die Änderung des Paragrafen38 zum Thema "Haushaltshilfe“ diskutiert werden müsse.
Der AOK-Sachverständige Manfred Adryan wies darauf hin, dass man den Patienten schon vor der Operation im Krankenhaus darüber aufklären müsse, was nach seiner Entlassung "auf ihn zukommt“.
Viel hänge davon ab, ob der einzelne Patient seine Pflege frühzeitig durch Familie und Nachbarn organisieren könne. Adryan: "Aber wenn man vorher nicht weiß, was auf einen zukommt, kann man die Dinge nicht regeln“. (rol)