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Der Bundestag hat von Mittwoch, 23. März, bis Freitag, 25. März 2011, folgende Beschlüsse gefasst, zum Teil ohne vorherige abschließende Aussprache:
AWACS-Einsatz in Afghanistan beschlossen: Der Bundestag hat am 25. März in namentlicher Abstimmung mit 407 Ja-Stimmen, 113 Nein-Stimmen und 32 Enthaltungen die Beteiligung deutscher Streitkräfte am Einsatz von AWACS-Aufklärungsflugzeugen der Nato (17/5190) im Rahmen der Internationalen Sicherheitsunterstützungstruppe (Isaf) in Afghanistan auf Grundlage der UN-Resolution 1386 mit den Stimmen von CDU/CSU, FDP und SPD gegen das Votum der Linksfraktion bei Enthaltung von Bündnis 90/Die Grünen beschlossen. In Ergänzung eines Regierungsantrags (17/4402) vom Januar 2011 können zur Durchführung und Unterstützung des Nato-AWACS-Einsatzes bis zu 300 deutsche Soldatinnen und Soldaten eingesetzt werden. Die Obergrenze für die insgesamt in Afghanistan einzusetzenden Bundeswehrsoldaten bleibt unverändert bei 5.350. Das Mandat läuft bis zum 31. Januar 2012 und gilt, solange eine Ermächtigung des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen vorliegt. Die einsatzbedingten Zusatzausgaben für die Beteiligung deutscher Streitkräfte werden sich auf rund 8,8 Millionen Euro belaufen. Der Abstimmung lag eine Empfehlung des Auswärtigen Ausschusses (17/5251) zugrunde.
Tierschutzanträge abgelehnt: Mehrere Vorlagen zum Thema Tierschutz hat der Bundestag am 25. März abgelehnt. Bündnis 90/Die Grünen hatte in einem Antrag (17/2146) gefordert, dass die Haltung nicht domestizierter Tierarten in Zirkussen verboten werden soll. Der Bundestag folgte dabei einer Empfehlung des Landwirtschaftsausschusses (17/5197). Die Opposition stimmte für den Antrag. Ebenfalls abgelehnt wurden Anträge der SPD (17/3653) und der Grünen (17/3543), in denen die Bundesregierung unter anderem aufgefordert wurde, einen Regelungsvorschlag zur verpflichtenden Kennzeichnung, Registrierung und Kastration von freilaufenden und verwilderten Katzen vorzulegen. Auch dazu lag eine Empfehlung des Agrarausschusses vor (17/4491). Keine Mehrheit fand darüber hinaus ein weiterer Antrag der Grünen (17/4851), der auf Hilfsmaßnahmen für Tierheime in Deutschland zielte, die oftmals überlastet seien. Die Opposition stimmte für die Initiative. Zu diesem Antrag gab es ebenfalls eine Beschlussempfehlung des Landwirtschaftausschusses (17/5198). Schließlich wollten die Grünen den Schenkelbrand bei Pferden verbieten lassen. Auch dieser Antrag (17/4438) fand nur Zustimmung bei der Opposition und wurde somit auf Empfehlung des Landwirtschaftsausschusses (17/5058) abgelehnt.
Erhebung einer Vermögensteuer abgelehnt: Der Bundestag hat am 25. März die Erhebung einer Vermögensteuer als Millionärsteuer mit den Stimmen von CDU/CSU, SPD, FDP und Bündnis 90/Die Grünen gegen die Stimmen der Fraktion Die Linke abgelehnt. In einem Antrag (17/453) hatte die Linksfraktion gefordert, dass die Eigentümer großer Vermögen zur Finanzierung der öffentlichen Hand herangezogen werden sollen. Danach sollte das gesamte Nettovermögen einer Person durch Individualbesteuerung bis zu einem Betrag von einer Million Euro steuerfrei bleiben. Das darüberliegende Vermögen sollte mit einem Steuersatz von fünf Prozent besteuert werden. Der Abstimmung lag eine Empfehlung des Finanzausschusses (17/4594) zugrunde.
Gewalt des Gaddafi-Regimes beenden: Der Bundestag hat am 24. März einen Antrag von CDU/CSU und FDP zur arabischen Welt (17/5193) mit Koalitionsmehrheit angenommen. Darin wird die Regierung unter anderem aufgefordert, darauf hinzuwirken, dass die völkerrechtswidrige Gewalt des Gaddafi-Regimes in Libyen beendet und die libysche Führung zur Verantwortung gezogen wird. Keine Mehrheit fand hingegen ein Antrag von Bündnis 90/Die Grünen (17/5192), wonach die Regierung die systematischen Menschenrechtsverletzungen Gaddafis "ohne Wenn und Aber" verurteilen sollte. Einen Antrag der SPD-Fraktion (17/4849), in dem sie einen Sondergipfel der Staats- und Regierungschefs der EU fordert, lehnte der Bundestag mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen und der Linksfraktion auf Grundlage einer Empfehlung des Auswärtigen Ausschusses (17/5146) ab. Nach Vorstellung der SPD hätten auf einem solchen Gipfel konkrete Beschlüsse zur Unterstützung der Demokratiebewegung und der Reformen in Nordafrika und Nahost gefasst werden sollen. Keine Mehrheit fand zudem ein Antrag der Linksfraktion (17/4671), in dem zur Solidarität mit den Demokratiebewegungen in den arabischen Ländern und zum Ende der "deutschen Unterstützung von Diktatoren" aufgerufen wird. Dem Beschluss lag ebenfalls eine Empfehlung des Auswärtigen Ausschusses zugrunde (17/5147). Schließlich lehnte der Bundestag mit großer Mehrheit einen weiteren Antrag der Linken (17/5173) ab, den Libyen-Krieg sofort zu beenden.
Kündigungsschutz bei Bagatelldelikten wird nicht ausgeweitet: Die Oppositionsfraktionen sind mit ihrem Anliegen gescheitert, die Voraussetzungen für Kündigungen wegen Bagatelldelikten gesetzlich zu verschärfen. Zwei entsprechende Gesetze und ein Antrag wurden vom Bundestag am 24. März abgelehnt. Die SPD-Fraktion hatte in ihrem Gesetzentwurf (17/648) gefordert, den Kündigungsschutz in diesen Fällen auszuweiten. Bei Delikten ”mit nur geringem wirtschaftlichen Schaden“ solle beim ersten Mal ”in der Regel nur einen Abmahnung ausgesprochen werden“, heißt es darin. Nach dem Willen der Linksfraktion sollten Kündigungen aufgrund von Eigentums- und Vermögensdelikten des Arbeitnehmers, die sich auf geringwertige Gegenstände beziehen, ohne vorherige Mahnung nicht möglich sein. Mit ihrem Gesetzentwurf (17/649) wollten sie zugleich Kündigungen aufgrund des Verdachts einer Pflichtverletzung durch den Arbeitnehmer ausschließen. Die Grünen hatten in einem Antrag (17/1986) gefordert, Bagatellkündigungen für Arbeitgeber zu erschweren. Das geltende Gesetz solle dahingehend ergänzt werden, dass in der Regel einer verhaltensbedingten Kündigung eine Abmahnung vorausgehen muss, mit der die Arbeitnehmer ausdrücklich darauf hingewiesen werden, dass bei einem nochmaligen entsprechenden Fehlverhalten eine Kündigung droht. Grundlage der Entscheidung im Plenum war eine Empfehlung des Arbeits- und Sozialausschusses (17/4281).
Besserer Schutz gegen Missbrauch in der Leiharbeit beschlossen: Gegen den Missbrauch der Arbeitnehmerüberlassung soll künftig schärfer vorgegangen werden. Einem entsprechenden Gesetzentwurf der Regierung (17/4804) hat der Bundestag am 24. März mit der Mehrheit der Koalitionsstimmen bei Enthaltung der SPD in geänderter Fassung zugestimmt. Durch die Anpassung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes wird die EU-Leiharbeitsrichtlinie in deutsches Recht umgesetzt. Das Gesetz sieht insbesondere die Einführung einer gesetzlichen Regelung, der sogenannten Drehtürklausel, vor. Danach soll es für Unternehmen künftig nicht mehr möglich sein, Arbeitnehmer zu entlassen und diese anschließend als Leiharbeiter zu schlechteren Arbeitsbedingungen wieder einzustellen. Keine Mehrheit fand ein Gesetzentwurf der Linksfraktion (17/3752), wonach die Leiharbeit streng reguliert und begrenzt werden sollte und mit dem sie vor allem eine Gleichbehandlung von Leiharbeitern und Stammbelegschaft, eine Begrenzung der Überlassungshöchstdauer und bessere Mitbestimmungsrechte von Betriebsräten im Einsatzbetrieb erreichen wollte. Dem Beschluss lag eine Empfehlung des Ausschusses für Arbeit und Soziales (17/5238) zugrunde. Entschließungsanträge der SPD-Fraktion (17/5253) und von Bündnis 90/Die Grünen (17/5254) zu dem Gesetz wurden abgelehnt.
Wehrpflicht wird ausgesetzt: Der Bundestag hat am 24. März mit den Stimmen von CDU/CSU, FDP und Bündnis 90/Die Grünen die geplante Aussetzung der allgemeinen Wehrpflicht beschlossen. SPD und Die Linke stimmten dagegen. Der Entwurf der Bundesregierung des entsprechenden Wehrrechtsänderungsgesetzes 2011 (17/4821) sieht vor, dass ab dem 1. Juli dieses Jahres die prinzipiell wehrpflichtigen Männer ihren Dienst nicht mehr antreten müssen. Diese Regelung soll nach dem Willen der Regierung in Friedenszeiten gelten. Da die Wehrpflicht laut Artikel 12a des Grundgesetzes weiterhin besteht, kann sie im Spannungs- und Verteidigungsfall wieder aktiviert werden. Grundlage der Entscheidung war eine Empfehlung des Verteidigungsausschusses (17/5239). Abgelehnt wurden ein Änderungsantrag der Grünen (17/5244) und Entschließungsanträge der SPD (17/5246), der Linksfraktion (17/5247) und der Grünen (17/5248). Angenommen mit den Stimmen der Koalition und der Grünen wurde ein Entschließungsantrag von CDU/CSU und FDP (17/5245).
Bundesfreiwilligendienst beschlossen: Der Bundestag hat die Einführung eines Bundesfreiwilligendienstes beschlossen. Gegen die Stimmen der Oppositionsfraktionen SPD, Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen nahmen die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und FDP den entsprechenden Gesetzentwurf der Bundesregierung (17/4803) in leicht modifizierter Fassung an. Im Gesetzentwurf ist nun präzisiert, dass der Bundesfreiwilligendienst in allen Beschäftigungsstellen des ehemaligen Zivildienstes abgeleistet werden kann. Im neuen Bundesfreiwilligendienst sollen bis zu 35.000 Männer und Frauen einen gemeinwohlorientierten Dienst im sozialen, ökologischen und kulturellen Sektor oder im Bereich der Integration und des Zivil- und Katastrophenschutzes leisten können. Die Dienstzeit soll mindestens sechs und höchstens 18 Monate dauern, in Ausnahmefällen 24 Monate. Der Dienst soll allen Altersgruppen offen stehen. Der Bundesfreiwilligendienst ist als Ausgleich für den zivilen Wehrersatzdienst gedacht, der zusammen mit der allgemeinen Wehrpflicht zum 1. Juli dieses Jahres ausgesetzt werden soll. Ebenfalls angenommen wurde gegen die Stimmen der drei Oppositionsfraktionen der Antrag "Für eine Stärkung der Jugendfreiwilligendienste - Bürgerschaftliches Engagement der jungen Generation anerkennen und fördern“ der Koalitionsfraktionen (17/4692). Abgelehnt wurden hingegen mit den Stimmen der CDU/CSU und FDP die Anträge der SPD (17/2117, 17/3429), der Linken (17/4845) und der Grünen (17/3436). Die SPD hatte etwa gefordert, die bestehenden Jugendfreiwilligendienste zu stärken. Die Linke hatte sich gegen den Bundesfreiwilligendienst ausgesprochen und forderte wie die Grünen einen Ausbau der bestehenden Freiwilligendienste. Den Entscheidungen lag eine Empfehlung des Familienausschusses (17/5249) zugrunde. Ein Entschließungsantrag der SPD (17/5255), in dem sie kritisiert, dass ein Gesamtkonzept zum Bundesfreiwilligendienst fehle und dieses erarbeitet werden müsse, wurde ebenfalls abgelehnt.
Anträge zur Regierungserklärung: Der Bundestag hat am 24. März, drei Entschließungsanträge der Oppositionsfraktionen abgelehnt, die diese im Zusammenhang mit der Regierungserklärung von Bundeskanzlerin Merkel zum Europäischen Rat abgegeben hatte, der am 24. und 25. März über die Einrichtung eines Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM) entscheiden will. Die SPD hatte in ihrem Entschließungsantrag (17/5187) gefordert, "schnellstmöglich“ eine Finanztransaktionssteuer einzuführen. "Es ist nicht nur eine Frage der Gerechtigkeit, den Finanzsektor an den von ihm wesentlich verursachten Kosten der Krisenbewältigung zu beteiligen“, heißt es in dem Entschließungsantrag. Sie würde auch Spekulationen eindämmen. Die Grünen hatten gefordert (17/5189), dass der ESM "ausnahmslos im Einzelfall entschieden und an strikte Konditionalität geknüpft“ werden müsse. Die Linke forderte die Regierung auf, der Vertragsänderung zur Ergänzung des Artikels 136 AEUV entgegenzutreten und sich stattdessen für grundlegende Änderungen der Europäischen Verträge einzusetzen (17/5188).
Entwicklung ländlicher Räume: Eine engere Zusammenarbeit von Naturschutz, Landwirtschaft und Tourismus sieht ein Antrag der Koalitionsfraktionen (17/2478) vor, den der Bundestag am 24. März verabschiedet hat. Darin fordern die Fraktionen von CDU/CSU- und FDP die Bundesregierung auf, ”die bisher nur begrenzt vorhandenen naturtouristischen Angebote“ zu stärken. Dies sei notwendig, um die Wirtschaftsentwicklung in strukturschwachen ländlichen Regionen zu unterstützen sowie zur Umweltbildung und -erziehung beizutragen. Die Abgeordneten regen ferner an, die freiwillige Kooperation von Grundeigentümern und Bauern vor Ort mit Tourismus und Naturschutz zu fördern, wie sie etwa in Landschaftspflegeverbänden praktiziert wird. Der Entscheidung lag eine Empfehlung des Tourismusausschusses (17/5117) zugrunde.
Opposition scheitert mit Vorlagen zur künftigen Energiepolitik: Ein gemeinsamer Antrag von SPD und Bündnis 90/Die Grünen (17/5183), mit dem die Fraktionen die Bundesregierung aufforderten, ab sofort keine Hermes-Bürgschaften mehr für Nukleartechnologien oder andere Technologien zum Bau von Atomkraftwerken zu vergeben, hat der Bundestag am 24. März abgelehnt. Die Fraktionen hatten darin außerdem gefordert, die Grundsatzzusage für die Hermes-Bürgschaften für die Beteiligung von Areva/Siemens am Bau des Reaktors Angra 3 in Brasilien sofort zurückzuziehen. Außerdem sollten laut Antrag die Hermes-Umweltleitlinien von 2001 umgehend wieder in Kraft gesetzt und konsequent eingehalten sowie die Atomverträge mit Brasilien und Argentinien durch eine Kooperation über erneuerbare Energien und Energieeffizienz ersetzt werden. Abgelehnt wurden auch zwei weitere Anträge und ein Gesetzentwurf der Oppositionsfraktionen auf Empfehlung des Wirtschaftsausschusses (17/5148). In ihrem Gesetzentwurf (17/3182) hatten die Grünen gefordert, es den Kommunen zu ermöglichen, ihre Strom- und Gasnetze in Zukunft wieder selber zu betreiben beziehungsweise den Netzbetreiber leichter wechseln zu können. Die Grünen hatten darauf hingewiesen, dass in den nächsten Jahren Tausende Verträge zwischen Kommunen und Energieversorgern ausliefen. Bislang sei es jedoch in vielen Fällen zu gerichtlichen Auseinandersetzungen gekommen, wenn die Kommunen die Netze selber betreiben oder die Konzession an ein anderes Unternehmen vergeben wollen. Die Linksfraktion hatte in ihrem Antrag (17/3671) gefordert, die Strom- und Gasnetze in den Besitz der öffentlichen Hand zu überführen. Die Sozialdemokraten wollten, dass Kommunen, die ihre Gas- und Stromnetze wieder selber betreiben wollen, "alle maßgeblichen Informationen über die technische und wirtschaftliche Situation der Netze" erhalten sollen (17/3649).
Absatzförderungsfonds aufgelöst: Gegen das Votum von SPD und Bündnis 90/Die Grünen bei Enthaltung der Linksfraktion hat der Bundestag am 24. März beschlossen, die beiden Anstalten "Absatzförderungsfonds der deutschen Land- und Ernährungswirtschaft“ und "Absatzförderungsfonds der deutschen Forst- und Holzwirtschaft“ aufzulösen. Er folgte dabei einer Empfehlung des Landwirtschaftsausschusses (17/5167) zu einem Gesetzentwurf der Bundesregierung (17/4558), der in geänderter Fassung angenommen wurde. Das Bundesverfassungsgericht hatte am 3. Februar 2009 und 12. Mai 2009 die gesetzliche Aufgabenstellung der beiden Absatzfonds und deren Finanzierung über eine Sonderabgabe für verfassungswidrig und nichtig erklärt. Beide Anstalten waren geschaffen worden, um den Absatz von Erzeugnissen der deutschen Land- und Ernährungswirtschaft sowie der Holz- und Forstwirtschaft als rechtsfähige Anstalten des öffentlichen Rechts zentral zu fördern.
Anträge zu Stuttgart 21 abgelehnt: Der Bundestag hat am 24. März eine Reihe von Anträgen der Opposition zum Bahnprojekt "Stuttgart 21“ auf Empfehlung des Verkehrsausschusses (17/5172) abgelehnt. Mit den Stimmen von Union und FDP bei Enthaltung der Grünen lehnte er einen Antrag der SPD (17/2933) ab, Stuttgart 21 bis zu einer Volksabstimmung nicht weiterzubauen. Ebenfalls mit den Stimmen von Union und FDP bei Enthaltung der SPD wies das Parlament einen Antrag der Linksfraktion (17/2914) zurück, auf die Deutsche Bahn einzuwirken, die Baumaßnahmen und die Planungen für die Neubaustrecke Wendlingen-Ulm einzustellen. Gegen die Stimmen der Linksfraktion und der Grünen bei Enthaltung der SPD scheiterte ferner ein Antrag der Grünen (17/2893) für einen sofortigen Baustopp für Stuttgart 21 und für die Neubaustrecke Wendlingen-Ulm. Einen weiteren Antrag der Grünen (17/5041), in dem die Fraktion einen "transparenten Stresstest“ für die Leistungsfähigkeit des Bahnprojekts Stuttgart 21 gefordert hatte, wurde auf Empfehlung des Verkehrsausschusses (17/5236) mit den Stimmen von Union, SPD und FDP bei Enthaltung der Linksfraktion abgelehnt.
Keine Mehrheit für Libyen-Anträge: Mit großer Mehrheit hat der Bundestag am 24. März zwei Anträge der Linksfraktion zu Libyen abgelehnt. Im ersten Antrag (17/5176) hatte die Fraktion gefordert, die Überwachung des libyschen Luftraums durch AWACS-Luftfahrzeuge zu stoppen. Seit dem 7. März überwache die Nato mit diesen Flugzeugen rund um die Uhr den libyschen Luftraum. Die Bundeswehr beteilige sich durch die Bereitstellung von Besatzungspersonal an diesem Einsatz, obwohl kein gültiges Mandat des Bundestages vorliege, hieß es zur Begründung. Im zweiten Antrag (17/5175) hatte Die Linke die Regierung aufgefordert, dem Bundestag ein Mandat für den Evakuierungseinsatz vom 26. Februar 2011 in Libyen vorzulegen. An diesem Tag habe die Regierung unter Berufung auf Gefahr im Verzug einen bewaffneten Einsatz der Bundeswehr zur Evakuierung deutscher und anderer europäischer Staatsbürgerinnen und Staatsbürger aus Libyen durchgeführt.
Wehrpflicht-Abkommen mit der Schweiz: Bei Enthaltung der Linksfraktion hat der Bundestag am 24. März einen Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Abkommen vom 20. August 2009 mit der Schweiz über die Wehpflicht der Doppelstaater und Doppelbürger (17/4810) unverändert angenommen. Er folgte dabei einer Empfehlung des Verteidigungsausschusses (17/5068). Darin ist geregelt, dass Wehrpflichtige mit doppelter Staatsangehörigkeit ihre Wehrpflicht nur einmal erfüllen müssen, und zwar gegenüber dem Staat, in dem sie ihren Aufenthalt haben. Eingeführt wird gleichzeitig ein begrenztes Wahlrecht, den Wehrdienst im jeweils anderen Staat ableisten zu können.
Multinationales Korps Nordost: Bei Enthaltung der Linksfraktion hat der Bundestag am 24. März einen Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Vereinbarung vom 16. April 2009 über die Änderungen des Übereinkommens vom 5. September 1998 zwischen Deutschland, Dänemark und Polen über das "Multinationale Korps Nordost“ (17/4809) angenommen. Er folgte dabei einer Empfehlung des Verteidigungsausschusses (17/5084). 1998 hatten die drei Staaten die Aufgaben und Aufträge des Korps in Stettin geregelt, dessen Hauptquartier zunächst außerhalb der Nato-Kommandostruktur errichtet wurde. Die Einbindung in die Nato-Strukturen folgte erst 2004. Mit dem Abkommen werden Begrifflichkeiten angepasst und die Aufgaben und Aufträge sowie die Haushaltsbestimmungen des Korps neu gefasst.
Schnellere Entschädigungszahlungen: Entschädigungen nach dem Entschädigungs-, Ausgleichsleistungs- und NS-Verfolgtenentschädigungsgesetz sollen künftig schneller ausgezahlt werden. Darauf zielt ein Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Beschleunigung der Zahlung von Entschädigungsleistungen bei der Anrechnung des Lastenausgleichs und zur Änderung des Aufbauhilfefondsgesetzes (17/4807) ab, den der Bundestag am 24. März einstimmig in der vom Finanzausschuss geänderten Fassung (17/5086) annahm. Unter anderem wird das Auszahlungs- und Verrechnungsverfahren neu gestaltet. Für die Beseitigung von Hochwasserschäden des Jahres 2002 in Sachsen wird die Frist des Aufbauhilfefondsgesetzes von 2013 bis 2016 verlängert. Darüber hinaus erhalten die Landesbehörden die Möglichkeit, Ämter für offene Vermögensfragen aufzulösen und deren Aufgaben auf andere Behörden zu übertragen.
Doppelbesteuerungsabkommen mit den Emiraten: Bei Enthaltung der Linksfraktion hat der Bundestag am 24. März dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Doppelbesteuerungsabkommen mit den Vereinigten Arabischen Emiraten vom 1. Juli 2010 angenommen, das rückwirkend ab 1. Januar 2009 angewendet werden soll. Es soll die steuerliche Bemessungsgrundlage verbreitern und das deutsche Steuersubstrat sichern. Der Bundestag folgte dabei einer Empfehlung des Finanzausschusses (17/5186).
Europäische Zusammenarbeit in Unterhaltssachen: Einstimmig hat der Bundestag am 24. März einen Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Durchführung der EU-Verordnung Nr. 4/2009 und zur "Neuordnung bestehender Aus- und Durchführungsbestimmungen auf dem Gebiet des internationalen Unterhaltsverfahrensrechts“ (17/4887) in der vom Rechtsausschuss geänderten Fassung (17/5240) angenommen. Das Gesetz beinhaltet Durchführungsvorschriften zu der EU-Verordnung, die vom 18. Juni 2011 an anzuwenden ist. Zudem erhält das Bundesjustizministerium die Möglichkeit, Aufgaben nach dem Auslandsunterhaltsgesetz unter bestimmten Voraussetzungen auf eine andere Stelle als das Bundesamt der Justiz zu übertragen.
Leitstellen sollen zentrales Fahrzeugregister nutzen: Die zentralen Leitstellen für Brandschutz, Katastrophenschutz und Rettungsdienst soll das zentrale Fahrzeugregister des Flensburger Kraftfahrt-Bundesamtes nutzen können, um die Rettung von Insassen aus Unfallfahrzeugen durch die Feuerwehren zu beschleunigen. Das beschloss der Bundestag am 24. März, als er einen Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und anderer Gesetze (17/4144) in der vom Verkehrsausschuss geänderten Fassung (17/5169) einstimmig annahm. Zudem wurden Informationspflichten beim Fahrzeugverkauf verringert.
Handel mit Pflanzenschutzmitteln: Bei Enthaltung der Linksfraktion hat der Bundestag am 24. März dem Gesetzentwurf der Bundesregierung "über die vorläufige Durchführung unmittelbar geltender Vorschriften der Europäischen Union über die Zulassung oder Genehmigung des Inverkehrbringens von Pflanzenschutzmitteln“ (17/4985) zugestimmt. Er schloss sich dabei einer Empfehlung des Landwirtschaftsausschusses an (17/5199). Laut Regierung wird mit dem Gesetz die Kontinuität der Pflanzenschutzmittelzulassung in Deutschland gewahrt. Die bisherigen Zuständigkeiten der Bundesbehörden sollen über den 14. Juni 2011, dem Inkrafttreten der EU-Verordnung Nr. 1107/2009, hinaus bestehen bleiben und der bisherigen Rechtslage entsprechen. Ohne die Regelung wären sonst ab 14. Juni 2011 die Länder für die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln zuständig.
Unterhaltsansprüche von Kindern: Gegen das Votum der SPD bei Enthaltung von Bündnis 90/Die Grünen hat der Bundestag am 24. März eine Entschließung zu einem Vorschlag der EU-Kommission über die "internationale Geltendmachung der Unterhaltsansprüche von Kindern und anderen Familienangehörigen durch die Europäische Gemeinschaft“ (Ratsdokument 12265/09) angenommen. Ziel des Vorschlags ist es, die grenzüberschreitende Durchsetzung bestimmter familienrechtlicher Unterhaltsansprüche vor allem von Kindern zu verbessern. Nach dem Willen Brüssels soll die EU allein berechtigt sein, ein solches Übereinkommen auch mit Wirkung für die EU-Mitgliedstaaten zu schließen. Der Bundestag fordert die Bundesregierung in der Entschließung unter anderem auf sicherzustellen, dass mit dem vorgeschlagenen Kompromiss keinerlei Präzedenzwirkungen für die Zuständigkeit bei künftigen internationalen Abkommen verbunden sind und dass der Bundestag bei der Aushandlung internationaler Abkommen frühzeitig in die Prüfung der Zuständigkeit eingebunden wird. Die Zuständigkeitsordnung der Europäischen Verträge müsse auch künftig strikt eingehalten werden. Der Bundestag folgte dabei einer Empfehlung des Rechtsausschusses (17/5241).
Interessenausgleich beim geistigen Eigentum im Internet: Gegen die Stimmen von Bündnis 90/Die Grünen bei Enthaltung der Linksfraktion hat der Bundestag am 24. März eine Entschließung zu einem Bericht der EU-Kommission zur Anwendung der EU-Richtlinie 2004/48/EG zur Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums (Ratsdokument 5140/11) beschlossen. Darin betont der Bundestag, dass bei künftigen Regelungen zur Bekämpfung von Rechtsverletzungen im Internet alle beteiligten Interessengruppen berücksichtigt werden müssen. Die Interessen der Inhaber geistiger Eigentumsrechten müssten mit denen der Diensteanbieter (Host-Provider) an der Ausübung ihres Wirtschaftsbetriebs und dem Recht der Nutzer auf Schutz ihrer Privatsphäre in einen angemessenen Ausgleich gebracht werden. Die Liste der Kommission mit allen Rechten, die mindestens unter die Richtlinie fallen, lehnt der Bundestag ab. Ebensowenig unterstützt das Parlament einen Strafschadensersatz, weil des den Grundsätzen des deutschen Rechtssystems wderspräche. Der Bundestag folgte dabei einer Empfehlung des Rechtsausschusses (17/5242).
Beschlüsse zu Petitionen: Ohne Aussprache hat der Bundestag am 24. März Beschlüsse zu einer Reihe von Petitionen gefasst. Im Einzelnen wurden die Empfehlungen des Petitionsausschusses zu den Sammelübersichten 234 bis 241 übernommen (17/5059, 17/5060, 17/5061, 17/5062, 17/5063, 17/5064, 17/5065, 17/5066).
Eduard Oswald neuer Vizepräsident: Mit 504 von 570 abgegebenen Stimmen hat der Bundestag am 23. März den CSU-Abgeordneten Eduard Oswald, bisher Vorsitzender des Ausschusses für Wirtschaft und Technologie, zum neuen Bundestagsvizepräsidenten gewählt. 39 Abgeordnete stimmten gegen Oswald, 27 enthielten sich. Oswald übernahm das Amt von Gerda Hasselfeldt, die am 16. März neue Vorsitzende der CSU-Landesgruppe geworden war. (nt/vom/eis)