Navigationspfad: Startseite > Dokumente > Web- und Textarchiv > 2011
Der finanzielle Nutzen einer Ausweitung der Lkw-Maut auf vierspurige Bundesstraßen wird von den meisten Experten als gering bewertet. Dies wurde am Mittwoch, 6. April 2011, in der Anhörung des Ausschusses für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung unter Vorsitz von Winfried Hermann (Bündnis 90/Die Grünen) zum Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Neuregelung mautrechtlicher Vorschriften für Bundesfernstraßen (17/4979) deutlich.
Darin schlägt die Regierung vor, die bisher nur auf Autobahnen geltende Maut für schwere Nutzfahrzeuge auf vierspurige Bundesstraßen auszudehnen. Insgesamt sind laut Entwurf 80 autobahnangrenzende Strecken davon betroffen - von einem Abschnitt der Bundesstraße 1 in Hildesheim bis zu einem Abschnitt der Bundestraße 521 in Frankfurt am Main.
Die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und FDP legten dazu einen Änderungsantrag vor, in dem die betroffenen Abschnitte von rund 2.000 auf 1.000 Kilometer reduziert werden. Die Regierung beziffert in ihrem Entwurf die Mehreinnahmen durch die Ausweitung der Mautpflicht auf 100 Millionen Euro jährlich.
Matthias Knobloch vom Autoclub Europa (ACE) wies darauf hin, dass der Bundeshaushalt eine deutliche Finanzierungslücke bei den Mitteln zum Erhalt der Bundesstraßen und Autobahnen habe, die er mit rund zwei Milliarden Euro bezifferte. Durch die Ausweitung der Lkw-Maut erwarte der Verband jedoch keine signifikanten Mehreinnahmen.
Deshalb sei der Nutzen des vorliegenden Gesetzentwurfes als gering zu bewerten. Der Änderungsantrag reduziere den ohnehin nur ”geringen Nutzen“ weiterhin.
Eine Reduzierung der Mautstrecken um 50 Prozent bei gleichbleibender Einnahmehöhe sei nicht möglich. Mindereinnahmen seien dadurch auf jeden Fall zu erwarten. Insgesamt gehe für den ACE der Gesetzentwurf in die richtige Richtung, aber ”nicht weit genug“.
August Ortmeyer (Deutscher Industrie- und Handelskammertag) lehnt den Gesetzentwurf ab. Er kritisierte, dass dadurch zwar die Wirtschaft mehr belastet würde, es aber keine Gewähr für mehr Investitionsmittel für die Straße gebe.
Die Mautausweitung konterkariere die Bemühungen zur Entlastung der Transportbranche. Die Ausweitung der Maut könne zu weiterem Ausweichverkehr führen statt diesen zu vermeiden, befürchtete Ortmeyer.
Die Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände (Deutscher Städtetag, Deutscher Landkreistag und Deutscher Städte- und Gemeindebund) ist grundsätzlich der Auffassung, dass die Lkw-Maut auf dem gesamten Straßennetz erhoben werden sollte. Ohne einen solchen Schritt befürchtet die Bundesvereinigung weiterhin Verlagerungs- beziehungsweise Verdrängungseffekte in das nicht bemautete kommunale Straßennetz, erklärte Oliver Mietsch.
Mit der Mautausweitung auf vierspurige Bundesstraßen werde die Wahrscheinlichkeit der Nutzung von Ausweichrouten noch steigen. Demgegenüber lehnte er den Änderungsantrag der Koalition ab. Dadurch würden unter anderem die Bemühungen um eine intelligentere Steuerung von Güterverkehrsströmen konterkariert.
Daniela Henze vom Deutschen Speditions- und Logistikverband (DSLV) wies darauf hin, dass die zusätzliche Maut zu weiteren Belastungen für die meist mittelständische Speditionsbranche führe. Wenn die Mautausweitung realisiert werden sollte, so müssten die zusätzlichen Einnahmen ”komplett“ in die Straßeninfrastruktur investiert werden, forderte sie.
Henze wies auch auf die zusätzlichen Kosten der Mauterhebung hin. Nach dem derzeitigen Kenntnisstand hat der DSLV ”erhebliche Zweifel“, dass Aufwendungen und Einnahmen in einem ”vernünftigen“ Kosten-Nutzen-Verhältnis stehen werden.
Für den Bundesverband Güterverkehr und Logistik (BGL) geht der Gesetzentwurf in die ”richtige Richtung“. Georg Stecker kritisierte jedoch, dass die anfallenden Kosten noch nicht klar erkennbar seien.
Michael Ziesack vom Verkehrsclub Deutschland (VCD) prognostizierte, dass die Einnahmen wahrscheinlich geringer ausfallen würden als vorgesehen. Er setzte sich dafür ein, dass die Lkw-Maut auf alle Straßen ausgedehnt werden sollte und die Einnahmen nicht nur für die Straße, sondern auch für die Schiene und die Wasserstraßen verwendet werden sollten. (mik)