Navigationspfad: Startseite > Dokumente > Web- und Textarchiv > 2011
Die Ministerpräsidenten der Bundesländer haben sich auf eine begrenzte Konzessionierung von privaten Sportwetten-Anbietern geeinigt. Das bestätigte die amtierende Vorsitzende der Sportministerkonferenz der Länder (SMK), Thüringens Sozialministerin Heike Taubert (SPD), am Mittwoch, 6. April 2011, vor dem Sportausschuss. Danach sollen ab 2012 sieben bundesweite Konzessionen für das Angebot von Sportwetten verteilt werden. Diese Regelung solle testweise fünf Jahre lang gelten, sagte die Ministerin. Taubert sprach von einem "harten Ringen“ unter den Ländern. "Die Unterschiedlichkeit der Meinungen war sehr groß“, sagte sie.
Thüringen habe ebenso wie andere Länder das Glücksspielmonopol beibehalten wollen. Schließlich habe man sich auch unter dem Druck, dass ein Bundesland angekündigt hatte, einen eigenen Weg zu beschreiten, auf die begrenzte Konzessionierung geeinigt. "Es war den Ländern wichtig, einen gemeinsamen Staatsvertrag hinzubekommen“, sagte Taubert.
Ihrer Ansicht nach müsse nun auch im Bereich der Automatenspiele nachgezogen werden. "Das Urteil des Europäischen Gerichtshofes hat ausdrücklich eine Gleichbehandlung gefordert“, sagte sie. Die Gefahr, spielsüchtig zu werden, sei in diesem Bereich am größten. "Wir müssen hier Suchtprävention betreiben, weil sonst durch enorme Überschuldung Lebensläufe gefährdet sind“, forderte die Ministerin.
Wenig hoffnungsvoll zeigte sich die SMK-Vorsitzende in der Frage der finanziellen Unterstützung der Nationalen Anti-Doping-Agentur (Nada) seitens der Länder.
Mehrere Sportausschussmitglieder hatten darauf verwiesen, dass der Bund eine Anschubfinanzierung geleistet habe, die Länder aber ihren Teil überwiegend noch nicht erbracht hätten. Hier werde die Situation nach wie vor unbefriedigend bleiben, räumte Taubert ein.
Zwar hätten sich die Länder verpflichtet, sich an der Nada zu beteiligen, doch müsse das im Rahmen ihrer wirtschaftlichen Möglichkeiten erfolgen. "Die Sportminister sind für eine Finanzierung sehr offen“, sagte Taubert. Die Finanzminister hätten jedoch oft eine andere Meinung und würden darauf verweisen, dass es sich dabei um freiwillige Leistungen handele.
Gerade für Länder, die sich im Haushaltskonsolidierungsprozess befänden, sei es schwierig, Geld für Sachen auszugeben, "die sich nicht im Bereich der Pflichtaufgaben befinden“. (hau)