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Die Pläne der Bundesregierung zur Neugestaltung der Förderinstrumente für Arbeitslose stoßen bei Experten auf ein geteiltes Echo. In einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Arbeit und Soziales uner Vorsitz von Katja Kipping (Die Linke) zum Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt (17/6277) und zu Anträgen der Fraktionen der SPD (17/6454), der Linken (17/5526) und von Bündnis 90/Die Grünen (17/6319) unterstützten die Sachverständigen am Montag, 5. September 2011, zwar das Ziel der angestrebten flexibleren Arbeitsvermittlung. Einige lehnten jedoch die Mittelkürzungen vor allem bei Hartz-IV-Beziehern ab.
Mit dem Gesetz will die Bundesregierung nicht nur die Integration in Erwerbsarbeit beschleunigen, sondern auch den Bereich der öffentlich geförderten Beschäftigung neu ordnen. Dezentrale Entscheidungskompetenzen sollen gestärkt, uneffektive Fördermaßnahmen abgeschafft und andere so verändert werden, dass eine schnellere Vermittlung von Arbeitslosen in den ersten Arbeitsmarkt möglich wird.
Von den Veränderungen betroffen sind sowohl Leistungen der aktiven Arbeitsförderung (Drittes Sozialgesetzbuch SGB III) als auch Eingliederungsleistungen in der Grundsicherung für Arbeitssuchende (Zweites Sozialgesetzbuch SGB II). Die Opposition kritisiert in ihren Anträgen dagegen eine einseitige Konzentration auf den „arbeitsmarktnahen" Personenkreis und fordert eine stärkere Beachtung von Menschen mit „verfestigten Vermittlungshemmnissen".
Wilhelm Adamy vom Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) betonte, dass auch der DGB für ein flexibles Instrumentarium in der Arbeitsmarktpolitik plädiere. Jedoch würden mit dem Gesetzentwurf Erwartungen geweckt, die in der Praxis schwer erfüllt werden können. So könne mehr Flexibilität auch zu neuen Unklarheiten zum Beispiel darüber führen, warum in dem einen Fall ein Existenzgründungszuschuss gewährt werde und in einem anderen Fall nicht.
Ähnlich argumentierte Susanne Koch vom Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung. „Je höher die Flexibilität, desto höher sind die Anforderungen an die Vermittler, und deshalb muss man darüber nachdenken, ob die Betreuungsrelation im SGB II richtig ist", sagte Koch.
Auf diesen Punkt verwies auch Markus Keller vom Deutschen Landkreistag. So würden sich mit den Plänen der Regierung die Fördermittel im Hartz-IV-System viel stärker reduzieren als es der Zahl der Leistungsempfänger entspricht. „Die Mittelkürzungen werden dafür sorgen, dass weniger Menschen aus diesem Hartz-IV-Bezug herauskommen", so Keller.
Er begrüße zwar „uneingeschränkt" die Reformen im Bereich des SGB III, aber 70 Prozent der Arbeitslosen unterliegen dem Rechtskreis des SGB II, betonte er. Ein „mangelndes Qualifizierungssystem" für Hartz-IV-Empfänger kritisierte auch DGB-Vertreter Adamy.
Ein positives Echo fanden die Pläne der Regierung bei der Bundesagentur für Arbeit (BA). Rudolf Knorr stellte fest, dass damit viel klarer werde, welche Unterstützungsleistung der Gesetzgeber für welchen Personenkreis vorsehe.
Jan Dannenbring vom Zentralverband des Deutschen Handwerks begrüßte es, dass sich die Vorgaben des Gesetzgebers künftig auf rechtlich notwendige Kerninhalte beschränken sollen. Zustimmend äußerte er sich auch über die geplanten Änderungen bei der öffentlich geförderten Beschäftigung. Gerade das Handwerk habe „leidvolle Erfahrungen" mit den Ein-Euro-Jobs gemacht, die in vielen Handwerksbetrieben die Arbeit vernichtet hätten.
Das nun geplante Kriterium der Wettbewerbsneutralität für die öffentlich geförderte Beschäftigung sei wichtig, um Wettbewerbsverzerrungen zu vermeiden und den Missbrauch von Ein-Euro-Jobs in den Griff zu bekommen, sagte Dannenbring. (che)