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Die erste Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung zum Haushalt 2012 (17/6600) und die mittelfristige Finanzplanung bis 2015 (17/6601) stehen im Mittelpunkt der Debatten des Bundestages vom 5. bis 9. September 2011. Eingebracht wird der Etatentwurf dabei am Dienstag, 6. September, von 10 bis 11 Uhr von Bundesfinanzminister Dr. Wolfgang Schäuble (CDU). Für die anschließende Aussprache sind eineinhalb Stunden eingeplant. Mit dem Haushaltsgesetz 2012 wird sich das Parlament zudem in einer zweistündigen "Schlussrunde" zur ersten Lesung befassen. Sie beginnt am Freitag, 9. September, gegen 10.40 Uhr.
Nach den Vorstellungen der Regierung soll der Bund im kommenden Jahr 306 Milliarden Euro ausgeben können. Diese würde eine Steigerung der Ausgaben von 200 Millionen Euro gegenüber dem laufenden Jahr bedeuten. Die Nettokreditaufnahme soll 27,2 Milliarden Euro betragen und damit erheblich niedriger als die im laufenden Jahr geplanten 48,4 Milliarden Euro ausfallen.
Wie es in der Begründung des Gesetzentwurfs ergänzend heißt, wäre nach der Schuldenbremse eine Nettokreditaufnahme von maximal 37,8 Milliarden Euro zulässig gewesen. Die jetzt geplante Neuverschuldung unterschreite diese Grenze deutlich. Die im Grundgesetz geregelten Vorgaben der Schuldenbremse würden damit eingehalten, schreibt die Bundesregierung.
Größter Einzelposten bei den Ausgaben im Haushaltsplan für 2012 bleibt der Etat des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales mit 126,6 Milliarden Euro. Das sind allerdings 4,7 Milliarden Euro weniger als im laufenden Jahr. Zweitgrößter Posten ist die Bundessschuld mit 40 Milliarden Euro und einem Anstieg von rund 2,9 Milliarden.
Das Bundesverteidigungsministerium soll 31,7 Milliarden Euro ausgeben können. Damit wird der Verteidigungsetat leicht um rund 133 Millionen Euro erhöht. Die Ausgaben des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung bleiben mit 25,3 Milliarden Euro fast unverändert.
An Steuereinahmen werden im nächsten Jahr 247,35 Milliarden Euro erwartet. Die "sonstigen Einnahmen" sollen 31,45 Milliarden Euro betragen. Der Fehlbetrag bis zur geplanten Ausgabenhöhe von 306 Milliarden Euro soll durch die Nettokreditaufnahme von 27,2 Milliarden Euro gedeckt werden.
Auch bis 2015 soll nach der mittelfristigen Finanzplanung der Regierung die Ausgaben nur moderat steigen. Betrugen die Ausgaben 2010 noch 303,7 Milliarden Euro, so sollen sie im nächsten Jahr auf 306 Milliarden und 2015 auf 315 Milliarden Euro steigen. Stark steigen sollen danach die Ausgaben für Rentenversicherungsleistungen, die 2010 noch bei 80,7 Milliarden Euro lagen und bis 2015 auf 85,5 Milliarden Euro erhöht werden sollen.
Die familienpolitischen Leistungen bleiben mit 5,5 Milliarden Euro dagegen unverändert. Ansteigen werden auch die Zinsausgaben für die Staatsverschuldung. Sie lagen 2010 noch bei 33,15 Milliarden Euro und sollen bis 2015 auf rund 49,1 Milliarden Euro anwachsen - trotz der geplanten Reduzierung der Nettokreditaufnahme von 44 Milliarden Euro (2010) auf 14,7 Milliarden Euro im Jahr 2015.
Nach den grundgesetzlichen Regeln der Schuldenbremse wäre 2015 eine Nettokreditaufnahme bis zu 23,4 Milliarden Euro zulässig. Zum Anstieg der Zinsausgaben schreibt die Bundesregierung, dies sei vor allem auf die zwar gedämpfte, aber immer noch weiter ansteigende Verschuldung des Bundes sowie auf das steigende Zinsniveau zurückzuführen.
Als Faustregel gelte derzeit: eine Milliarde Euro Nettokreditaufnahme verursache jährlich etwa 16 Millionen Euro Zinsausgaben. "Aufgrund des unterstellten Zinsanstiegs wird dieser Wert im Verlauf des Finanzplanungszeitraums deutlich ansteigen", schreibt die Regierung.
Der Schuldenstand des Bundes stieg seit 1989 von 254 Milliarden bis auf 1,071 Billionen Euro in diesem Jahr und soll 2012 1,098 Billionen Euro betragen. Der Schuldenstand sei im letzten Jahr, insbesondere durch die Zuordnung der neu errichteten Abwicklungsanstalten für Banken zum staatlichen Sektor, von 73,5 auf 83,2 Prozent des Bruttoinlandsprodukts gestiegen.
"Jedoch gibt es bei der Entwicklung schon in diesem Jahr eine Trendumkehr", stellt die Regierung fest. Bis zum Jahr 2015 soll die Schuldenstandquote trotz der Maßnahmen zur Euro-Stabilisierung auf rund 71 Prozent sinken.
Nach der ersten einwöchigen Debatte des Haushalts 2012 wird der Regierungsentwurf zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen. Der Haushaltsausschuss plant, den Entwurf am 10. November in der sogenannten Bereinigungssitzung zu verabschieden. Die abschließende Beratung im Plenum ist vom 21. bis 25. November vorgesehen. (mik/hle)