Navigationspfad: Startseite > Dokumente > Web- und Textarchiv > 2011
Die SPD-Fraktion will die Rechte von Kindern im Grundgesetz verankern. Sie fordert die Bundesregierung auf, einen entsprechenden Gesetzentwurf vorzulegen, mit dem der Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen und der Grundrechtecharta der Europäischen Union im Grundgesetz Rechnung getragen wird. In ihrem Antrag (17/6920), über den der Bundestag am Freitag, 23. September 2011, voraussichtlich ab 13.25 Uhr in einer 45-minütigen ersten Lesung beraten wird, verlangt sie von der Regierung außerdem, die Gesetzgebung umfassend und kontinuierlich zu überprüfen, inwieweit sie mit der Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen in Einklang steht. Nachdem Deutschland seinen ursprünglichen Vorbehalt gegen die Konvention zurückgezogen habe, müsse jetzt auch das Aufenthalts- und Asylrecht geändert werden.
Die Bundesrepublik hatte die Kinderrechtskonvention nur unter Abgabe einer ausländerrechtlichen Vorbehaltserklärung unterzeichnet, nach der es beispielsweise möglich war, Minderjährige in Abschiebehaft zu nehmen. Am 15. Juli 2010 wurde die Vorbehaltserklärung von Deutschland rechtsverbindlich zurückgezogen.
Die Sozialdemokraten sprechen sich zudem für die Verankerung von Ombudsstellen in der Kinder- und Jugendhilfe aus, um die Rechte von Kindern zu stärken. Außerdem müsse der Nationale Aktionsplan „Für ein kindergerechtes Deutschland 2005 – 2010"unter Einbeziehung von Kindern, Jugendlichen und zivilgesellschaftlichen Akteuren fortgeschrieben werden.
Auf EU-Ebene soll sich die Bundesregierung nach dem Willen der Fraktion für die Etablierung eines Monitoring-Systems zur Überwachung der Kinderrechte sowie einen turnusmäßigen EU-Staatenbericht, der an den UN-Ausschuss für die Rechte der Kinder zu übermitteln ist, einsetzen. (aw)