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Eine im Rollstuhl sitzende Mutter spielt mit ihrer Tochter, die auf einer Schaukel sitzt. © picture alliance / dpa Themendienst
Mit den Rechten von Menschen mit Behinderungen befasst sich der Bundestag am Donnerstag, 1. Dezember 2011, in einer 90-minütigen Debatte ab 10.40 Uhr. Zur ersten Beratung liegen ein Gesetzentwurf und zwei Anträge der Linksfraktion vor. SPD (17/7942) und Bündnis 90/Die Grünen (17/7951) haben ebenfalls eigene Anträge vorgelegt. Die SPD fordert, die Chancen für eine "inklusive Gesellschaft" zu nutzen. Für die nationalen Politiken und Gesetze müsse ein „Disability Mainstreaming“ integriert werden.
Der Abbau von Vorurteilen und Benachteiligungen erforderten ein entsprechendes Bewusstsein, das sensibel ist für Menschen mit Behinderung.
Zum Konzept des „Disability Mainstreaming“ gehöre, dass Gesetze, die Menschen mit Behinderung direkt betreffen, nicht ohne die Beteiligung der Betroffenen entstehen. Alle Gesetze müssten in Zukunft auch in „leichter Sprache“ zugänglich sein.
Die Grünen wollen klarstellen, dass die Vorschriften des Neunten Sozialgesetzbuchs für die zuständigen Rehabilitationsträger gelten, soweit nicht darüber hinausgehende Leistungen gesetzlich vorgesehen sind.
Die Regelungen der anderen Sozialgesetzbücher sowie untergesetzliche Vorschriften müssten den Zielen des Neunten Sozialgesetzbuchs und vor allem dem Ziel der Teilhabe folgen.
Die Fraktion Die Linke fordert in einem Antrag (17/7872), ein umfassendes Diskriminierungsverbot zum Schutz von Menschen mit Behinderungen gesetzlich festzuschreiben. Die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention sei eine herausragende Aufgabe der gesamten Gesellschaft, die ohne weiteren Verzug in Angriff genommen werden müsse, schreiben die Abgeordneten.
Sie fordern deshalb von der Bundesregierung, den „Nationalen Aktionsplan der Bundesregierung zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention“ dem Bundestag als Unterrichtung vorzulegen, um eine umfassende Beratung zu ermöglichen. Im Anschluss an diese Beratungen solle der Aktionsplan im kommenden Jahr überarbeitet werden.
In einem zweiten Antrag (17/7889) fordert die Fraktion eine Reform der Sozialgesetzgebung, um Menschen mit Behinderungen eine volle gesellschaftliche Teilhabe zu ermöglichen. Sie verlangt deshalb von der Bundesregierung, bis Ende 2012 ein Teilhabesicherungsgesetz vorzulegen.
Ziel des Gesetzes müsse es sein, entsprechend den Vorgaben der UN-Behindertenrechtskonvention, die volle und wirksame Teilhabe für Menschen mit Behinderungen zu gewährleisten, schreiben die Abgeordneten. Dies soll durch die Einrichtung einer flächendeckenden, sozialen, inklusiv ausgestalteten Infrastruktur und durch den bedarfsgerechten Ausgleich behinderungsbedingter Nachteile erreicht werden.
In einem von der Fraktion eingebrachten Gesetzentwurf (17/6586) fordert Die Linke, dass Menschen mit Behinderungen künftig schneller einen Schwerbehindertenausweis bekommen sollen. Das Neunte Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX) schreibe bisher keine konkrete Frist vor, innerhalb derer die Betroffenen einen Ausweis erhalten sollen.
Das führe zum Teil zu Wartezeiten von durchschnittlich 13 Wochen, in Einzelfällen von bis zu einem Jahr, schreiben die Abgeordneten. Sie wollen deshalb im SGB IX eine Frist von fünf Wochen von Antragstellung bis Ausstellung eines Schwerbehindertenausweises festschreiben.
Beraten werden soll ebenso ein Antrag der SPD-Fraktion (17/7827), in dem die Bundesregierung aufgefordert wird, den "Tag des Barrierefreien Tourismus" auf der Internationalen Tourismusbörse (ITB), der weltgrößten jährlichen Reisemesse, zu unterstützen. Der Antrag soll zur federführenden Beratung an den Tourismusausschuss überwiesen werden. (che)