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Während Ortskerne immer öfter entwohnt werden, steigen die Neuansiedlungen "auf der grünen Wiese". Diesen Trend will die Bundesregierung stoppen und hat daher einen Gesetzentwurf (17/11468) mit dem Ziel der Stärkung der Innenentwicklung der Städte und Gemeinden vorgelegt, über den der Bundestag am Donnerstag, 25. April 2013, im Anschluss an die um 14.30 Uhr beginnende 45-minütige Debatte abstimmen wird. Ebenfalls entschieden wird dann über einen Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, mit der Forderung, dass das Baugesetzbuch "wirklich" zu novellieren" (17/10846).
Die Debatte wird live im Parlamentsfernsehen, im Internet auf www.bundestag.de und auf mobilen Endgeräten übertragen.
Die Bundesregierung verweist zur Begründung ihrer Gesetzesinitiative darauf, dass Innenstädte und Ortskerne Schlüsselfaktoren für die Stadtentwicklung seien. Für die Identifikation der Bürger in ihren Städten und Gemeinden seien sie unverzichtbar, heißt es weiter.
Die Innenentwicklung habe zum anderen eine qualitative Dimension, die darauf abziele, die Urbanität und die Attraktivität von Städten und Gemeinden auch in baukultureller Hinsicht zu wahren und zu stärken.
Der Entwurf sieht daher vor, Steuerungsmöglichkeiten für die Ansiedlung von Vergnügungsstätten zu präzisieren und die Möglichkeit zur Darstellung zentraler Versorgungsbereiche im Flächennutzungsplan ausdrücklich zu benennen. In der Baunutzungsverordnung sollen nach den Vorstellungen der Bundesregierung flexiblere Regelungen zur weiteren Stärkung der Innenentwicklung von Städten und Gemeinden eingeführt werden.
Kindertagesstätten sollen in reinen Wohngebieten in einer "den Bedürfnissen der Bewohner des Gebietes angemessenen Größenordnung" künftig allgemein zulässig sein, heißt es in dem Gesetzentwurf weiter. Darüber hinaus soll eine Regelung für gewerbliche Tierhaltungsanlagen aufgenommen werden, die eine Begrenzung der Zulässigkeit von Stallanlagen für gewerbliche Betriebe im Außenbereich vorsieht.
Auch die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen setzt sich in ihrem Antrag für den Schutz des Außenbereichs und die Eindämmung der Massentierhaltung ein. Für gewerbliche Tierhaltungsanlagen, die weniger als 50 Prozent des Futters auf eigenen Flächen erzeugen, müsse die Privilegierung im Außenbereich zu gestrichen werden, fordert die Fraktion.
Zugleich sprechen sich die Abgeordneten für eine qualitative Innenentwicklung sowie Teilhabe und eine sozial gerechte Stadtentwicklung aus. Dazu soll nach den Vorstellungen der Grünen unter anderem die zeitlich befristete Festsetzung von Mietobergrenzen bei Neuvertragsmieten in Sanierungssatzung und Erhaltungssatzung wieder möglich sein.
Der Bundestag stimmt auch über Entschließungsanträge von CDU/CSU und FDP (17/13281) und von Bündnis 90/Die Grünen (17/13282) zu dem Gesetz. Die Koalition will prüfen lassen, ob und inwieweit sich die Struktur des Einzelhandels im Hinblick auf die Versorgung der Bevölkerung mit Waren des täglichen Bedarfs durch das geltende Baurecht nachteilig entwickelt hat.
Die Grünen fordern die Bundesregierung auf, landwirtschaftlich privilegierte Intensivtierhaltungsanlagen genauso zu regeln wie die gewerblichen Tierhaltungsanlagen. Auch sollte Gemeinden ein sofortiges Moratorium für beantragte und noch in der Planung befindliche Intensivtierhaltungsanlagen ermöglicht werden.
Bei einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung Ende Januar wurden die Vorschläge zur Stärkung der Innenstädte überwiegend begrüßt. Der Deutsche Bauernverband lehnte jedoch mit Verweis auf Wettbewerbshemmnisse eine Begrenzung der Zulässigkeit von Stallanlagen für gewerbliche Betriebe im Außenbereich ab.
Die kommunalen Spitzenverbände begrüßten hingegen die vorgesehene Begrenzung. Dies sei die notwendige Voraussetzung dafür, dass die kommunale Bauleitplanung einer ungesteuerten Zersiedlung des Außenbereichs durch eine Vielzahl von Großanlagen wieder begegnen könne. (hau/25.04.2013)