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Nachdem die neuen Kräfteverhältnisse bekannt sind, muss der Plenarsaal umgebaut werden. © DBT/Nowak-Katz
Gab es nach der Wahl 2009 noch 24 Überhangmandate (die der Union zugute kamen und nicht ausgeglichen wurden), so ergaben sich bei der Wahl am 22. September 2013 nur vier Überhangmandate für die CDU, und zwar je eines in Brandenburg, in Sachsen-Anhalt, in Thüringen und im Saarland. Überhangmandate entstehen dann, wenn eine Partei in einem Land mehr Direktmandate erlangt hat, als ihr nach dem Zweitstimmenergebnis zustehen würden.
Die reguläre Mindestsitzzahl des Bundestages beträgt 598 Sitze. 299 Abgeordnete werden in den Wahlkreisen direkt gewählt, eine ebenso große Anzahl zieht über die Landeslisten der Parteien in den Bundestag ein.
Aufgrund des 2013 geänderten Wahlrechts wurden erstmals bei der Bundestagswahl vom 22. September Überhangmandate durch weitere Mandate ausgeglichen, um in der Sitzverteilung das Kräfteverhältnis bei den Zweitstimmen möglichst genau abbilden zu können.
Das durch Überhangmandate verzerrte Abbild des Zweitstimmenergebnisses im Plenarsaal wird nach dem neuen Wahlrecht durch sogenannte Ausgleichsmandate wettgemacht, und zwar so lange,bis der Zweitstimmenproporz bundesweit wieder hergestellt ist. Die CDU profitiert mit 13 zusätzlichen Mandaten selbst von dieser Regelung (vier Ausgleichsmandate in Nordrhein-Westfalen, drei in Niedersachsen, je eines in Schleswig-Holstein, Bremen, Berlin, Sachsen, Hessen und Rheinland-Pfalz).
Die SPD erhält zehn Ausgleichsmandate (vier in Nordrhein-Westfalen, drei in Niedersachsen und je eines in Schleswig-Holstein, Berlin, Hessen und Baden-Württemberg bei gleichzeitigem rechnerischen Verlust eines Mandats in Bayern).
Die vier Ausgleichsmandate der Linken verteilen sich auf Niedersachsen, Berlin, Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg. Die beiden Ausgleichsmandate der Grünen entfallen auf Nordrhein-Westfalen und das Saarland. Die CSU in Bayern erhält keine Ausgleichsmandate.
Durch die vier Überhangmandate für die Unionsparteien und die insgesamt 29 Ausgleichsmandate erhöht sich die Gesamtzahl der Sitze im Bundestag von 598 auf 631. In der vergangenen Wahlperiode betrug die Zahl der Abgeordneten zunächst 622, zum Schluss aber aufgrund von zwei nicht nachbesetzten Überhangmandaten nur noch 620.
Bundeswahlleiter Roderich Egeler hat ausrechnen lassen, wie die Wahl ausgegangen wäre, wenn das alte Bundesgebiet mit West-Berlin und die neuen Länder getrennt abgestimmt hätten. Im alten Bundesgebiet hätte die CDU 33,2 Prozent, CDU und CSU zusammen hätten 42,2 Prozent der Zweitstimmen erhalten. Die SPD wäre auf 27,4 Prozent gekommen, die Grünen auf 9,2 Prozent, Die Linke auf 5,6 Prozent.
Die FDP wäre mit 5,2 Prozent im Parlament vertreten gewesen. Die AfD hätte 4,5 Prozent erreicht, die Piraten 2,1 Prozent, die NPD ein Prozent. Die Wahlbeteiligung lag bei 72,4 Prozent.
In den neuen Ländern mit Ost-Berlin kam die CDU auf 38,5 Prozent, Die Linke auf 22,7 Prozent und die SPD auf 17,9 Prozent der Zweitstimmen. Die AfD wäre mit 5,9 Prozent in den Bundestag eingezogen und hätte sogar die Grünen übertrumpft, die auf 5,1 Prozent kamen.
Unter der Fünf-Prozent-Hürde blieben hier unter anderen die NPD mit 2,8 Prozent, die FDP mit 2,7 Prozent und die Piraten mit 2,4 Prozent. (vom/11.10.2013)