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Heute ist das Reichstagsgebäude Sitz des Deutschen Bundestages. Für viele ist das Bauwerk Symbol deutscher Parlamentsgeschichte. Vor 120 Jahren, am 6. Dezember 1894, trat der Reichstag zu seiner ersten Sitzung im Reichstagsgebäude zusammen. Fast ein Vierteljahrhundert nach der Gründung des Kaiserreichs im Jahr 1871 und der Konstituierung des ersten Reichstages hatte das Parlament endlich ein eigenes Haus in Berlin.
Zunächst hatte das Parlament des Kaiserreiches noch im Plenarsaal des preußischen Abgeordnetenhauses am Dönhoffplatz getagt. Dieses war jedoch in einem so schlechten baulichen Zustand, dass die Abgeordneten bereits im April 1871 den Beschluss fassten, ein Reichstagsgebäude „von wirklich monumentalem Charakter“ zu schaffen.
Als Übergangslösung zogen die Parlamentarier im Herbst 1871 in das umgebaute Haus der Königlichen Porzellanmanufaktur in der Leipziger Straße 4. Dreiundzwanzig Jahre später konnte das neue Reichstagsgebäude bezogen werden.
„Meine Herren, ein großartiger Bau, der seinesgleichen sucht, weite Hallen, prächtige Säle, anstatt unserer gewohnten einfachen Heimstätte, die wir wegen ihrer Wohnlichkeit, ihrer praktischen Einrichtung, ihrer Bequemlichkeit noch oft vermissen werden, nehmen von heute an den Reichstag auf“, eröffnete der Reichstagspräsident Albert von Levetzow (Deutschkonservative Partei) die erste Sitzung im neuen Hause.
Der repräsentative Bauentwurf stammt vom Frankfurter Architekten Paul Wallot. Den Mittelpunkt des neuen Baus bildete der reich geschmückte Plenarsaal für 397 Abgeordnete. Am 9. Juni 1884 hatte Wilhelm I. den Grundstein gelegt. Zehn Jahre später legte sein Enkel Wilhelm II. am 5. Dezember 1894 den Schlussstein zum Berliner Reichstagsgebäude. Zu diesen feierlichen Anlässen spielten die Vertreter des Parlaments jedoch eine untergeordnete Rolle.
Bei der feierlichen Einweihung lobte der Kaiser das Reichstagsgebäude als Zeugnis deutschen Fleißes, deutscher Kraft und als Denkmal einer großen Zeit; doch die Volksvertretung im Reichstag interessierte Wilhelm II. wenig. Verhasst waren ihm vor allem die Sozialdemokraten, deren Vertreter im Reichstag saßen.
Kaiser Wilhelm II. wollte unabhängig von der Verfassung, vom Reichstag, vom Reichskanzler und vor allem ohne Volksvertretung regieren. Erfolgreich verhinderte er das Anbringen der Giebelinschrift „Dem Deutschen Volke“. Erst während des Ersten Weltkrieges gab Wilhelm II. seinen Widerstand gegen die Inschrift auf, sodass sie Ende 1916 angebracht werden konnte.
Abschätzend bezeichnete er den Reichstag auch als "Reichsaffenhaus". Nicht nur die Sozialdemokraten standen dem Herrschaftsanspruch Wilhelms II. und seinen negativen Äußerungen kritisch gegenüber, auch vielen Liberalen gefiel das selbstherrliche Verhalten des Kaisers nicht.
Auch wenn die Abgeordneten des Reichstages aus allgemeinen (wahlberechtigt waren bis 1919 allerdings nur Männer ab 25 Jahren), gleichen, geheimen und direkten Wahlen nach dem Mehrheitswahlrecht hervorgingen, hatte das gewählte Parlament nur eingeschränkte Befugnisse.
Der Reichstag konnte weder die Regierung kontrollieren noch Einfluss auf die Regierungspolitik nehmen. Der Reichskanzler war nicht dem Parlament verantwortlich, sondern allein vom Vertrauen des Monarchen abhängig, der ihn ernannte und entließ. Zwar konnte die Volksvertretung das Budget der Regierung blockieren, die Abgeordneten durften jedoch nur auf persönliche Einladung des Kaisers zusammenkommen.
Gleich am ersten Sitzungstag im neuen Plenarsaal kam es zu einem Eklat. Beim Hoch auf den Kaiser verließen die Sozialdemokraten nicht - wie sonst üblich - den Saal. Einige Abgeordnete blieben sitzen. Die rechten Abgeordneten tobten über die Majestätsbeleidigung. Der Reichstagspräsident empörte sich: „Ich bedaure, dass ich kein Mittel habe, um ein derartiges Verfahren gebührend zu rügen und zu hindern.“
Selbstbewusst erklärte Paul Singer im Namen der sozialdemokratischen Fraktion, dass es angesichts der durch den Kaiser geplanten Umsturzvorlage, „die sich gegen uns richtet, wir es mit unserer Ehre und Würde nicht vereinbar erachten, uns an solchen Hochs zu beteiligen“.
Einen Tag zuvor hatte der Reichskanzler Fürst Chlodwig zu Hohenlohe-Schillingsfürst eine entsprechende Gesetzesvorlage in den Deutschen Reichstag eingebracht, mit der den gefährlichen, auf den gewaltsamen Umsturz der bestehenden Verfassung und Gesellschaftsordnung des Deutschen Reiches zielenden Bestrebungen entgegengetreten werden sollte. Gemeint waren hiermit insbesondere die Sozialdemokraten.
Trotz der eingeschränkten Befugnisse des Parlaments war der Reichstag das Forum, in dem die wichtigen Fragen der Innen- und Außenpolitik verhandelt wurden. Entsprechend groß war das öffentliche Interesse am Parlamentsgeschehen. In den Zeitungen wurden die Reichstagsdebatten abgedruckt. Während die kritische Berichterstattung massiv behindert wurde, war die wortgetreue Wiedergabe der Reden der Parlamentarier erlaubt.
Die Debatten von der Tribüne aus zu verfolgen, wurde zu einer Attraktion, vor allem für Berlin-Besucher. Auf der Besuchertribüne herrschte großes Gedränge. Eigentlich kostenlos, waren die Platzkarten oft nur noch auf dem Schwarzmarkt zu haben.
Etwas über 100 Jahre später, im April 1999, wurde der Reichstag Sitz des Deutschen Bundestages. (klz/01.12.2014)