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In den Plenarsitzungen von Mittwoch, 24. Februar, bis Freitag, 26. Februar 2016, diskutiert der Bundestag unter anderem über die Integrationspolitik, das Bahnhofsprojekt Stuttgart 21 und Befristungen im öffentlichen Dienst. Die Verabschiedung des Asylpaketes II ist für den Donnerstag vorgesehen. Ebenfalls am Donnerstag steht die Umsetzung der EU-Tabakrichtlinie zur Abstimmung. Über Änderungen bei der beruflichen Aufstiegsfortbildung wird am Freitag entschieden. Die Tagesordnung ist vorläufig und kann noch geändert werden.
Die Sitzungen werden live im Parlamentsfernsehen, im Internet auf www.bundestag.de und auf mobilen Endgeräten übertragen.
Vereinbarte Debatte: Ab 13 Uhr berät der Bundestag in einer vereinbarten Debatte über die Ereignisse von Clausnitz und Bautzen.
Regierungsbefragung: Um 14.10 Uhr beginnt die halbstündige Befragung der Bundesregierung zur vorangegangenen Kabinettssitzung sowie zu aktuellen Themen.
Fragestunde: Ab 14.45 Uhr folgt die zweistündige Fragestunde, in der schriftlich eingereichte Fragen der Abgeordneten (18/7603) von Vertretern der Bundesregierung mündlich im Plenum beantwortet werden.
Asylpaket II: Zu Beginn des Sitzungstages ab 9 Uhr steht die Asylpolitik im Mittelpunkt der Beratungen. Die Abgeordneten beraten abschließend über einen von den Koalitionsfraktionen eingebrachten Gesetzentwurf zur Einführung beschleunigter Asylverfahren (18/7538) sowie den ebenfalls von den Fraktionen von CDU/CSU und SPD vorgelegten Entwurf „zur erleichterten Ausweisung von straffälligen Ausländern und zum erweiterten Ausschluss der Flüchtlingsanerkennung bei straffälligen Asylbewerbern“ (18/7537). Im sogenannten Asylpaket II ist unter anderem vorgesehen, dass für bestimmte Gruppen von Asylbewerbern ein beschleunigtes Asylverfahren stattfindet. Außerdem soll die Liste der sicheren Herkunftsländer erweitert werden. Zudem sollen Flüchtlinge mit einem sogenannten subsidiären Schutzstatus für zwei Jahre vom Familiennachzug ausgeschlossen werden. Über diesen Gesetzentwurf wird namentlich abgestimmt. Zuvor wird bereits in zweiter Lesung über eine einzelne Änderung im Asylgesetz namentlich abgestimmt. Zur Abstimmung steht auch ein Entschließungsantrag der Grünen (18/7674), in dem unter anderem gefordert wird, zügige, qualifizierte und faire Asylverfahren sicherzustellen. Der zweite Gesetzentwurf sieht vor, dass ausländische Straftäter künftig ausgewiesen werden, wenn sie zu einer Freiheitsstrafe verurteilt wurden – unabhängig davon, ob die Strafe zur Bewährung ausgesetzt wurde oder nicht. Zu beiden Gesetzentwürfen hat der Innenausschuss Beschlussempfehlungen und Berichte vorgelegt (18/7645, 18/7685; 18/7646, 18/7686). Neben den Koalitionsvorlagen entscheiden die Abgeordneten im Anschluss an die 85-minütige Debatte auch über einen Gesetzentwurf und einen Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Der Gesetzentwurf (18/6202) sieht die Streichung der obligatorischen Widerrufsprüfung im Asylverfahrensgesetz vor. In ihrem Antrag (18/6646, 18/7697) fordert die Fraktion, besonders gefährdete Flüchtlinge in Erstaufnahmeeinrichtungen und Gemeinschaftsunterkünften besser zu schützen.
EU-Tabakproduktrichtlinie: Über die von der Bundesregierung geplante Umsetzung der EU-Tabakproduktrichtlinie (18/7218) entscheidet der Bundestag im Anschluss an die um 10.35 Uhr beginnende einstündige Debatte. Ziel der Regelung ist es, mit „Schockfotos“ und größeren Warnhinweisen zu versuchen, insbesondere Jugendliche vom Einstieg in den Konsum von Tabakerzeugnissen abzuhalten. Reguliert werden sollen erstmals auch sogenannte elektronische Zigaretten. Das fordert der Bundesrat in seiner Stellungnahme (18/7452), die ebenfalls zur Diskussion steht. Der Ernährungsausschuss hat eine Beschlussempfehlung vorgelegt (18/7696).
Integrationspolitik: Ab 11.40 Uhr beraten die Abgeordneten über einen Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit dem Titel „Integration ist gelebte Demokratie“ (18/7651). Darin wird die Bundesregierung unter anderem aufgefordert, ein umfassendes Integrationskonzept zu entwickeln und umzusetzen. 60 Minuten sind für die Debatte eingeplant.
Intelligente Mobilität: CDU/CSU und SPD wollen die „intelligente Mobilität“ fördern und die Chancen der Digitalisierung für den Verkehrssektor nutzen. Über den dazu vorgelegten Antrag (18/7362, 18/7635) entscheiden die Parlamentarier im Anschluss an die um 13.05 Uhr beginnende 45-minütige Debatte. In der Vorlage wird die Bundesregierung aufgefordert, eine verkehrsträgerübergreifende Strategie zur intelligenten Mobilität vorzulegen und ein „digitales Straßengesetz“ zu erarbeiten, das konkrete Handlungsschritte zum Aufbau einer intelligenten Verkehrssteuerung und einer intelligenten Verkehrsinfrastruktur enthält. Neben dem Koalitionsantrag beraten die Abgeordneten auch über eine Initiative der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zur Stärkung des Carsharings (18/7652).
Wasser- und Schifffahrtsverwaltung: Im Anschluss an die um 13.40 Uhr beginnende dreiviertelstündige Debatte stimmt der Bundestag über den von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf „zur Anpassung der Zuständigkeiten von Bundesbehörden an die Neuordnung der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (WSV)“ (18/7316, 18/7634) ab. Dadurch sollen laut Bundesregierung die organisatorischen Änderungen der WSV-Reform nachgezeichnet werden, nach der an die Stelle der bisherigen sieben Wasser- und Schifffahrtsdirektionen eine Behörde, nämlich die Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt (GDWS), getreten ist. Die Linke hat einen Änderungsantrag (18/7647) vorgelegt, in der sie eine Zustimmung der Länder zu den Verordnungen zur Umsetzung der Reform für erforderlich hält.
Befristungen im öffentlichen Dienst: Ein Ende der Befristungen im öffentlichen Dienst fordert ein Antrag der Linksfraktion (18/7567), der ab 14.25 Uhr beraten wird. Dem öffentlichen Dienst sollte eine Vorbildfunktion zukommen, schreiben die Abgeordneten in der Vorlage. Stattdessen hätten jedoch 60 Prozent aller neu abgeschlossenen Arbeitsverträge ein „Verfallsdatum“. Diese „drastische Befristungspolitik“ habe abschreckenden Charakter, urteilt die Linksfraktion. Im Interesse der Zukunftsfähigkeit des öffentlichen Dienstes sei politisches Handeln dringend geboten. Für die erste Lesung des Antrags sind 45 Minuten eingeplant.
Europäisches Einlagenversicherungssystem: Ab 15.10 Uhr diskutieren die Parlamentarier 45 Minuten lang über die Schaffung eines europäischen Einlagenversicherungssystems (Ratsdokument 14649/15). Grundlage dafür ist ein Antrag der Fraktionen von CDU/CSU und SPD (18/7644), über den direkt abgestimmt werden soll. Ziel des europäischen Einlagenversicherungssystems ist es, Sparguthaben in der gesamten Eurozone auf gleichem Niveau zu garantieren. Dazu sollen die Banken in einen gemeinsamen Fonds einzahlen, aus dem die Kunden ausgezahlt werden, sollte eine Bank in Schieflage geraten.
Gedenken an den Völkermord an den Armeniern: Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen will des Völkermordes an den Armeniern vor 100 Jahren gedenken. Ein dazu vorgelegter Antrag (18/7648) steht ab 15.55 Uhr auf der Tagesordnung. Über ihn soll direkt namentlich abgestimmt werden. 45 Minuten sind für die Beratung vorgesehen.
Girokonto für jedermann: Banken sollen künftig niemandem mehr die Eröffnung eines Girokontos verwehren dürfen. Das ist das Ziel eines Gesetzentwurfs der Bundesregierung (18/7204) über den im Anschluss an die um 17.35 Uhr beginnende halbstündige Debatte abgestimmt wird. Mit der Vorlage will die Regierung die EU-Richtlinie zu Bankkonten umsetzen. Danach sollen EU-weit alle geschäftsfähigen Personen - auch Asylsuchende und sogenannte Geduldete - einen Anspruch auf Eröffnung eines auf Guthabenbasis funktionierenden Basiskontos haben. Abgestimmt wird über die Beschlussempfehlung des Finanzausschusses (18/7691) und über einen Entschließungsantrag der Grünen (18/7702).
Bahnhofsprojekt Stuttgart 21: Das Bahnhofsprojekt Stuttgart 21 steht ab 18.05 Uhr im Mittelpunkt des Interesses. Den Abgeordneten liegen dazu ein Antrag der Linksfraktion (18/7566) sowie ein gemeinsamer Antrag beider Oppositionsfraktionen (18/3647) vor. Die Linksfraktion fordert mit Blick auf die „immer weiter ansteigenden Kosten“ den sofortigen Stopp und den Ausstieg aus dem Projekt Stuttgart 21, um wirtschaftlichen Schaden von der Deutschen Bahn AG abzuwenden. Während Die Linke über diesen Antrag direkt abstimmen lassen will, soll er nach dem Willen der Koalition zur weiteren Beratung an den Verkehrsausschuss überwiesen werden. In der gemeinsam erstellten Vorlage fordern die Linksfraktion und die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen die Bundesregierung auf, „offene Fragen zum Projekt Stuttgart 21“ zu beantworten. Der Verkehrsausschuss empfiehlt in seiner Beschlussvorlage (18/5399) für die Abstimmung im Anschluss an die 30-minütige Debatte die Ablehnung des gemeinsamen Oppositionsantrags. Die Linke und die Grünen haben einen Änderungsantrag (18/7694) zu ihrem gemeinsamen Antrag eingebracht, durch den sie diesen in zwei Punkten geändert haben wollen.
Änderung des Bundesstatistikgesetzes: Um 18.35 Uhr beginnt die Beratung zu dem von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf „zur Änderung des Bundesstatistikgesetzes und anderer Statistikgesetze“ (18/7561). Ziel der Neuregelung ist es laut Bundesregierung, die gesetzlichen Rahmenbedingungen zur Nutzung von Verwaltungsdaten zu verbessern, in dem die Verfahrensschritte zur Feststellung der Eignung der Verwaltungsdaten für statistische Zwecke vorgesehen werden. Eine halbe Stunde ist für die erste Lesung vorgesehen.
Private Altersvorsorge: Für eine Reform der Riester-Rente spricht sich die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in einem Antrag (18/7371) aus, der ab 19.05 Uhr beraten wird. Die Bundesregierung wird dazu aufgefordert, einen Gesetzentwurf vorzulegen, der ein kostengünstiges Basisprodukt in Form eines Pensionsfonds als Standardweg der kapitalgedeckten Altersvorsorge einführt. Außerdem soll die bisherige Riester-Förderung neu organisiert werden, indem unter anderem die Förderung von Neuverträgen auf eine reine Zulagenförderung umgestellt wird. 30 Minuten sind für die erste Lesung eingeplant.
Änderung des Designgesetzes: Im Anschluss wird gegen 19.35 Uhr ein Gesetzentwurf der Bundesregierung aufgerufen, der darauf abzielt, zu Vereinfachungen beim Designschutz zu gelangen (18/7195). Über die Vorlage wird auf der Basis einer Empfehlung des Rechtsausschusses (18/7684) abgestimmt. Die Reden werden zu Protokoll gegeben. Der Gesetzentwurf sieht vor, den Rechtsverkehr beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) künftig in noch größerem Umfang als bisher auf elektronischem Weg erfolgen zu lassen. Außerdem soll künftig die Bekanntmachung eines Designs oder einer Marke in ausschließlich elektronischer Form erfolgen können.
Medizinische Versorgung für Geflüchtete: Eine diskriminierungsfreie medizinische Versorgung für Geflüchtete und Asylsuchende fordert die Fraktion Die Linke in einem Antrag (18/7413), der ab 19.40 Uhr beraten wird. Derzeit sehe das Asylbewerberleistungsgesetz eine medizinische Versorgung nur bei akuten Erkrankungen und Schmerzzuständen sowie bei Schwangerschaft und Mutterschaft vor, heißt es in der Vorlage. Diese weitreichende Beschränkung verletzt aus Sicht der Abgeordneten das Menschenrecht auf Gesundheit. 30 Minuten sind für die erste Lesung vorgesehen.
UN-Ziele für nachhaltige Entwicklung: Über die nachhaltigen Entwicklungsziele beraten die Abgeordneten ab 20.15 Uhr. Grundlage dafür sind Anträge der Fraktionen von CDU/CSU und SPD (18/7361, 18/7632) sowie der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/7649). Die Koalitionsfraktionen fordern in ihrer Vorlage die Bundesregierung auf, sich aktiv für die Umsetzung der globalen Agenda für nachhaltige Entwicklung („2030-Agenda“) zu engagieren. Dazu soll sie die von der UN-Generalversammlung verabschiedeten nachhaltigen Entwicklungsziele („Sustainable Development Goals“, SDGs) durch entsprechende Maßnahmen auf allen Politikebenen unterstützen und auch das Parlament und die Zivilgesellschaft an diesem Prozess beteiligen. Während über den Koalitionsantrag nach halbstündiger Debatte abgestimmt wird, beraten die Abgeordneten einen Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit der Forderung nach konsequenter Umsetzung der nachhaltigen Entwicklungsziele in Deutschland in erster Lesung.
Änderung des Düngegesetzes: Im Anschluss wird ab 20.45 Uhr der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Düngegesetzes und anderer Vorschriften (18/7557) in erster Lesung beraten. Dafür ist eine halbe Stunde angesetzt.
Debatten, deren Reden zu Protokoll gehen:
Änderung des Designgesetzes: Der Gesetzentwurf der Bundesregierung zielt darauf ab, zu Vereinfachungen beim Designschutz zu gelangen (18/7195). Über die Vorlage wird auf der Basis einer Empfehlung des Rechtsausschusses (18/7684) gegen 19.35 Uhr abgestimmt. Der Gesetzentwurf sieht vor, den Rechtsverkehr beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) künftig in noch größerem Umfang als bisher auf elektronischem Weg erfolgen zu lassen. Außerdem soll künftig die Bekanntmachung eines Designs oder einer Marke in ausschließlich elektronischer Form erfolgen können.
Modernisierung des Vergaberechts: Der Bundestag stimmt gegen 20.10 Uhr über die von der Bundesregierung vorgelegte Verordnung zur Modernisierung des Vergaberechts (18/7318) ab. Das im vergangenen Jahr beschlossene Gesetz zur Modernisierung des Vergaberechts beinhaltet ein vollständig überarbeitetes Regelwerk für die Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen und geht zurück auf drei EU-Richtlinien, die bis zum 18. April 2016 in deutsches Recht umgesetzt sein müssen. Von der Gesetzesnovellierung war vor allem das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen betroffen. Nicht im Gesetz enthalten sind die detaillierten Verfahrensregeln sowie die Einzelheiten zur Datensammlung für die neue Vergabestatistik, für die die Bundesregierung die neue Verordnung vorgelegt hat. Abgestimmt wird über die Beschlussempfehlung des Wirtschaftsausschusses (18/7693).
Wahl von Mitgliedern des Kuratoriums des Deutschen Instituts für Menschenrechte: Zehn Minuten hat der Bundestag ab Sitzungsbeginn um 9 Uhr angesetzt, um zu klären, ob die Wahl von Kuratoriumsmitgliedern des Deutschen Instituts für Menschenrechte auf die Tagesordnung gesetzt werden soll. Falls ja, wird über Wahlvorschläge von CDU/CSU und SPD (18/7703) abgestimmt. Nominiert sind für die CDU/CSU Roland Jahn, Prof. Dr. Christine Schirrmacher, Ute Granold und Martin Lessenthin, von der SPD Prof. Dr. Markus Krajewski und Dr. Anja Nordmann.
Berufliche Aufstiegsfortbildung: Die von der Bundesregierung geplante Novellierung der beruflichen Aufstiegsfortbildung steht zu Beginn des Sitzungstages um 9.10 Uhr auf der Tagesordnung. Der dazu vorgelegte Gesetzentwurf (18/7055) sieht unter anderem vor, dass künftig auch Bachelor-Absolventen einen Zugang zur Förderung nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) bekommen, wenn sie zusätzlich einen Meisterkurs oder eine vergleichbare Fortbildung machen wollen. Laut Entwurf soll der maximale Unterhaltsbeitrag im AFBG für Alleinstehende von 697 Euro auf 768 Euro und damit um 71 Euro erhöht werden. Der maximale Maßnahmenbeitrag für Lehrgangs- und Prüfungskosten soll von 10.226 Euro auf 15.000 Euro steigen. Bei der nach einstündiger Debatte folgenden Abstimmung entscheiden die Parlamentarier auch über Anträge der Oppositionsfraktionen (Die Linke: 18/7234, Bündnis 90/Die Grünen: 18/7239). Die Linksfraktion fordert, dass über jeden gewählten Bildungsweg eine Förderung durch BAföG bis zum Abschluss eines Masterstudiums möglich ist. Zudem soll dafür die Altersbeschränkung für den Bezug des BAföG aufgehoben werden. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen fordert in ihrem Antrag die Bundesregierung auf, das Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz mittelfristig zu einem Gesetz für Lebenslanges Lernen „im Sinne einer Bildungszeit PLUS“ auszubauen. Nach den Vorstellungen der Abgeordneten soll es als Förderinstrument allen Interessierten offenstehen und flexibel auf die individuelle Lebens-, Einkommens- und Vermögenssituation eingehen. Abgestimmt wird über die Beschlussempfehlung des Bildungsausschusses (18/7676) und über einen Änderungsantrag der Linken (18/7695).
Bildung und Forschung in strukturschwachen Regionen: Ab 10.15 Uhr beraten die Abgeordneten einen Antrag der Linksfraktion mit der Forderung „Bildung und Forschung in strukturschwachen Regionen zu befördern“ (18/7643). Darin fordert die Fraktion ein stärkeres Engagement des Bundes bei der Finanzierung von Bildung und Wissenschaft. 85 Minuten sind für die erste Lesung eingeplant.
Übereinkommen gegen Diskriminierung der Frau: Um 11.40 Uhr beginnt die Debatte zu dem von der Bundesregierung vorgelegten Bericht „zum Übereinkommen der Vereinten Nationen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau (CEDAW)“ (18/5100). Der kombinierte siebte und achte Staatenbericht umfasst unter anderem die Themen Vereinbarkeit von Familie und Beruf, Teilhabe am politischen und öffentlichen Leben, Diskriminierung im Erwerbsleben und Gewalt gegen Frauen. Eine Stunde wollen die Abgeordneten dazu debattieren.
Modernisierung des Besteuerungsverfahrens: Der von der Bundesregierung eingebrachte Gesetzentwurf „zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens“ (18/7457) steht um 12.45 Uhr auf der Tagesordnung. Damit wird laut Regierung das Ziel verfolgt, bei Besteuerungsverfahren in Zukunft weitgehend ohne schriftliche Belege auszukommen. Außerdem sollen Bürger, die ihre Steuererklärung mit erheblicher Verspätung einreichen, einen Verspätungszuschlag zahlen. Gleichzeitig sollen aber auch die Abgabefristen geändert werden. Steuerpflichtige, die von Steuerberatern beraten werden, sollen danach zwei Monate mehr Zeit zur Abgabe ihrer Erklärung erhalten. Für die erste Lesung der Vorlage sind 45 Minuten eingeplant.
Fracking-Verbot: Für ein eindeutiges Verbot des Einsatzes der Fracking-Technik spricht sich die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen aus. Ab 13.30 Uhr berät der Bundestag 45 Minuten lang einen Gesetzentwurf der Fraktion (18/7551), der ein Verbot des Einsatzes der Fracking-Technik zur Aufsuchung und Gewinnung von Kohlenwasserstoffen im Bundesbergrecht vorsieht. Zugleich soll der Entwurf nach den Vorstellungen der Grünen zur „Beendigung des politischen Stillstandes und der Rechtsunsicherheit bezüglich des Einsatzes der umwelt- und gesundheitsgefährdenden sowie energie- und klimapolitisch kontraproduktiven Fracking-Technik“ dienen.
Digitalisierung der Energiewende: Mit dem Ziel zu einer „Digitalisierung der Energiewende“ zu gelangen, hat die Bundesregierung einen Gesetzentwurf (18/7555) vorgelegt, der ab 14.1 Uhr in erster Lesung eine Dreiviertelstunde beraten wird. Darin werden unter anderem technische Vorgaben für intelligente Messsysteme („Smart Meter“) festgelegt. Verbindlich regeln will die Bundesregierung damit auch den Datenschutz und die Interoperabilität.
(hau/24.02.2016)