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Mit der Zukunft der beruflichen Weiterbildung befasste sich der Bundestag am Donnerstag, 14. April 2016, in einer einstündigen Debatte. Anlass war die erste Lesung eines Gesetzentwurfs der Bundesregierung zur Stärkung der beruflichen Weiterbildung und des Versicherungsschutzes der Arbeitslosenversicherung (18/8042). Ziel des Gesetzentwurfs ist es, vor allem gering qualifizierten Arbeitnehmern und Langzeitarbeitslosen einen leichteren Zugang zu den Instrumenten der beruflichen Weiterbildung zu ermöglichen. Dazu sollen unter anderem Arbeitnehmer ohne Berufsabschluss in Vorbereitung auf eine abschlussbezogene berufliche Weiterbildung Förderleistungen zum Erwerb notwendiger Grundkompetenzen erhalten. Die Weiterbildungsmöglichkeit für Beschäftigte in kleinen und mittleren Unternehmen soll flexibler werden. Zur Stärkung der Motivation der Teilnehmer von abschlussbezogenen Maßnahmen sollen Prämien für Zwischen- und Abschlussprüfungen gezahlt werden.
Annette Kramme (SPD), Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesministerium für Arbeit und Soziales, betonte, Weiterbildung und Qualifizierung würden für jeden immer wichtiger und seien die beste Versicherung gegen Arbeitslosigkeit.
Die Wirtschaft brauche Arbeitnehmer, die mit ihren Qualifikationen auf der Höhe der Zeit sind, sagte Kramme.
Sabine Zimmermann (Die Linke) warf der Bundesregierung eine „Ankündigungspolitik“ vor, die Aktivitäten nur vortäusche. Derzeit würden im Bereich des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (SGB II) nur 47.000 Menschen an einer abschlussbezogenen Weiterbildungsmaßnahme teilnehmen.
Dem stünden aber eine Million Langzeitarbeitslose gegenüber, so Zimmermann. Nötig sei ein Rechtsanspruch auf eine berufliche Weiterbildung und finanzielle Unterstützung währenddessen, um hier wirklich voranzukommen, forderte sie.
Karl Schiewerling (CDU/CSU) verwies darauf, dass in den vergangenen Jahren aufgrund der guten Wirtschaftslage Millionen von Menschen ohne Zutun der Bundesagentur für Arbeit eine Beschäftigung gefunden hätten. Die Gleichung der Linken, wonach weniger Mittel für aktive Arbeitsmarktpolitik automatisch mehr Arbeitslosigkeit bedeuteten, stimme nicht.
Schiewerling lobte, dass kleinere und mittlere Unternehmen in Zukunft besser unterstützt werden sollen, was die Weiterbildungsmöglichkeiten für ihre Mitarbeiter angeht.
Brigitte Pothmer (Bündnis 90/Die Grünen) kritisierte, dass Problemanalyse und Lösungsvorschläge in dem Gesetzentwurf sehr weit auseinanderklafften. So sei es zwar gut, der Weiterbildung künftig den Vorrang vor Vermittlung einzuräumen.
Schlecht sei es jedoch, die berufliche Weiterbildung für Vergabeverfahren zu öffnen. „Das ist nichts anderes als ein Billigmacher, der zu einem Preisdruck auf Kosten der Qualität führt“, sagte Pothmer.
Michael Gerdes (SPD) zeigte sich überzeugt, dass der Gesetzentwurf „neuen Schwung“ in die Arbeitsmarktpolitik bringt und die Beschäftigungsfähigkeit sichert. Staat, Arbeitgeber und Arbeitnehmer müssten hier ihren Beitrag leisten. Die größte Herausforderung sei die Passgenauigkeit der Bildungsangebote, betonte er.
Denn es bringe nichts, jemanden zum Gabelstapler auszubilden, wenn es keinen Bedarf dafür gebe. Geldprämien für Teilnehmer einer abschlussbezogenen Weiterbildung bezeichnete er als sinnvollen Anreiz. (che/14.04.2016)