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In den Plenarsitzungen von Mittwoch, 8. Juni, bis Freitag, 10. Juni 2016, diskutiert der Bundestag unter anderem über Terrorismusbekämpfung und berufliche Bildung. Abgestimmt wird unter anderem über die Reform der Investmentbesteuerung und eine Änderung der Geschäftsordnung des Bundestages. Am Donnerstag, 9. Juni, steht der Tätigkeitsbericht des Petitionsausschusses auf der Tagesordnung. Über die Reform des Bauvertragsrechts wird am Freitag, 10. Juni, debattiert. Die Tagesordnung ist vorläufig und kann noch geändert werden.
Die Sitzungen werden live im Parlamentsfernsehen, im Internet auf www.bundestag.de und auf mobilen Endgeräten übertragen.
Regierungsbefragung: Um 13 Uhr beginnt die halbstündige Befragung der Bundesregierung zur vorangegangenen Kabinettssitzung sowie zu aktuellen Themen. Bundesaußenminister Dr. Frank-Walter Steinmeier (SPD) stellt den Entwurf eines Berichts der Bundesregierung zur weltweiten Lage der Religions- und Weltanschauungsfreiheit vor.
Fragestunde: Ab 13.35 Uhr folgt die zweistündige Fragestunde, in der schriftlich eingereichte Fragen der Abgeordneten (18/8658) von Vertretern der Bundesregierung mündlich im Plenum beantwortet werden.
Aktuelle Stunde: Im Anschluss folgt gegen 15.35 Uhr eine von CDU/CSU, SPD und Bündnis 90/Die Grünen verlangte Aktuelle Stunde zum Thema "Unwetter in Deutschland".
Die Sitzung endet voraussichtlich gegen 16.40 Uhr.
Informationsaustausch bei Terrorismusbekämpfung: Zu Beginn des Sitzungstages ab 9 Uhr steht der von CDU/CSU und SPD eingebrachte Gesetzentwurf zum besseren Informationsaustausch bei der Bekämpfung des internationalen Terrorismus (18/8702) auf der Tagesordnung. Kernregelungen darin sind spezielle Rechtsgrundlagen für gemeinsame Dateien, die das Bundesamt für Verfassungsschutz mit wichtigen ausländischen Nachrichtendiensten einrichten und betreiben kann, um besonders gefährliche transnationale Netzwerke gemeinsam aufzuklären. Zudem sollen durch Änderung des Telekommunikationsgesetzes die Erbringer von Telekommunikationsdiensten verpflichtet werden, die Identität von Prepaid-Kunden, zu deren Erhebung sie bereits nach geltendem Recht verpflichtet sind, anhand geeigneter Identitätsdokumente zu überprüfen. Für die erste Lesung sind 85 Minuten eingeplant.
Volksinitiativen, Volksbegehren und Volksentscheide: Im Anschluss an die um 10.25 Uhr beginnende 85-minütige Debatte stimmt der Bundestag über einen Gesetzentwurf der Linksfraktion mit der Forderung nach „Einführung der dreistufigen Volksgesetzgebung in das Grundgesetz“ (18/825) ab. Die Fraktion will, dass Bürger künftig auf Bundesebene mit Hilfe von Volksinitiativen, Volksbegehren und Volksentscheiden direkt mitbestimmen können. In seiner Beschlussempfehlung (18/7972) spricht sich der Innenausschuss für die Ablehnung des Entwurfs aus. Neben dem Gesetzentwurf, der aus dem Jahr 2014 stammt, steht auch ein Antrag der Linksfraktion (18/8419) zur Abstimmung. Darin wird die Bundesregierung aufgefordert, „Initiativen zu mehr Demokratie für alle vorzulegen und mittels eines Gesetzentwurfes für Volksinitiativen, Volksbegehren und Volksentscheide, auch im Hinblick auf die Ratifizierung völkerrechtlicher Verträge, rechtlich abzusichern“.
Berufliche Bildung: Über den Berufsbildungsbericht 2016 (18/8300) debattieren die Abgeordneten ab 11.50 Uhr. Darin zieht die Bundesregierung eine insgesamt positive Bilanz für das Ausbildungsjahr 2015. Das deutsche Berufsbildungssystem biete mit seinen vielfältigen Ausbildungs- und Aufstiegsmöglichkeiten und Qualifikationsniveaus breite Karriereperspektiven, heißt es. Aus der Vorlage geht jedoch auch hervor, dass mit insgesamt 522.100 Ausbildungsverträgen ein Rückgang um 0,2 Prozent im Vergleich zum Jahr 2014 zu verzeichnen sei, auch wenn die Zahl der betrieblichen Ausbildungsverträge auf rund 503.200 (0,1 Prozent mehr im Vergleich zu 2014) gestiegen sei. Bei der Bundesagentur für Arbeit (BA) seien rund 520.000 Berufsausbildungsstellen (rund 1,6 Prozent mehr als im Vorjahreszeitraum) gemeldet gewesen. Gleichzeitig seien aber mit rund 41.000 unbesetzten Ausbildungsstellen (plus 10,4 Prozent) mehr Stellen unbesetzt geblieben. Neben der Unterrichtung durch die Bundesregierung befassen sich die Parlamentarier in der einstündigen Debatte in erster Lesung mit Anträgen der Oppositionsfraktionen. Die Linksfraktion schreibt in ihrer Vorlage (18/8421), Inklusion in der Berufsausbildung müsse zum Ziel haben, dass junge Menschen mit und ohne Behinderungen und ungeachtet anderer Benachteiligungen das gleiche Recht auf berufliche Aus- und Weiterbildung haben. Bündnis 90/Die Grünen (18/8259) fordern von der Bundesregierung erhöhte Anstrengungen, um mehr Betriebe als Ausbildungsstätten zu gewinnen.
Stiftung „Erinnerung, Verantwortung und Zukunft“: Ohne Aussprache wählt der Bundestag im Anschluss Mitglieder des Kuratoriums der Stiftung „Erinnerung, Verantwortung und Zukunft“. Dazu liegen gemeinsame Wahlvorschläge von CDU/CSU, SPD, Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen vor (18/8709). Die Stiftung unterstützt Opfer der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft, insbesondere ehemalige Zwangsarbeiter.
Tätigkeitsbericht des Petitionsausschusses: Ab 13.10 Uhr beraten die Abgeordneten den Tätigkeitsbericht des Petitionsausschusses für das Jahr 2015 (18/8370). Laut Bericht haben 13.137 Petitionen und damit mehr als 2.000 Eingaben weniger als im Vorjahr 2015 den Ausschuss erreicht. 75 Minuten sind für die Debatte vorgesehen.
Reform der Wahl für die obersten Bundesgerichte: Es folgt ab 14.25 Uhr die 45-minütige erste Beratung eines Antrags von Bündnis 90/Die Grünen zur "Reform der Wahl für die obersten Bundesgerichte (18/7548). Die Fraktion will, dass die Wahl von Richtern und Staatsanwälten an den obersten Bundesgerichten transparenter wird. Stellen an den obersten Bundesgerichten sollten ausgeschrieben werden. Auch sollten ein verbindliches Anforderungsprofil für Bewerber und eine Frauenquote für die Vorschlagslisten festgelegt werden.
Aufarbeitung der SED-Diktatur: Die Koalitionsfraktionen wollen die Aufarbeitung der SED-Diktatur fortführen. Ein dahingehender Antrag von CDU/CSU und SPD (18/8705) wird ab 15.10 Uhr 30 Minuten lang beraten und anschließend abgestimmt.
Wahl des Stasi-Unterlagen-Beauftragten: Im Anschluss wählt der Bundestag gegen 15.40 Uhr ohne Aussprache mit Stimmkarte und Wahlausweis (nicht geheim) den Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik. Amtsinhaber ist Roland Jahn.
Informations- und Transparenzrecht: Ein Antrag der Linksfraktion mit der Forderung nach einem umfassenden Informations- und Transparenzgesetz (18/7709) wird ab 15.50 Uhr beraten. Bürger und zivilgesellschaftliche Organisationen sollen danach leichteren Zugang zu staatlichen Dokumenten bekommen. Statt Informationen nur auf Antrag und gegen Gebühr herauszugeben, wie im Informationsfreiheitsgesetz von 2005 geregelt, sollen Dokumente staatlichen Handelns nach den Vorstellungen der Linksfraktion grundsätzlich frei zugänglich gemacht werden. Für die erste Lesung sind 30 Minuten eingeplant.
Reform der Investmentbesteuerung: Im Anschluss an die um 16.35 Uhr beginnende halbstündige Debatte stimmt der Bundestag über den von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf zur Reform der Investmentbesteuerung (18/8045, 18/8345) ab. Ziel der Neuregelung ist es unter anderem, die Besteuerung von Publikums-Investmentfonds – also Fonds, die jedem Anleger offen stehen – zu vereinfachen. Außerdem sollen Gestaltungsmöglichkeiten bei der Besteuerung von Kapitalerträgen unterbunden werden. Der Finanzausschuss hat eine Beschlussempfehlung (18/8739), der Haushaltsausschuss einen Bericht (18/8741) vorgelegt.
Nachhaltigkeitsziele der Vereinten Nationen: Über insgesamt 18 Anträge der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zu den UN-Nachhaltigkeitszielen stimmt der Bundestag im Anschluss an die um 17.20 Uhr beginnende 30-minütige Debatte ab. Die Fraktion hat zu jedem einzelnen der 17 Nachhaltigkeitsziele einen Antrag vorgelegt (18/6045, 18/7600; 18/6046, 18/8680; 18/6047, 18/8684; 18/6048, 18/8681; 18/6049, 18/8644; 18/6050, 18/7633 Buchstabe a; 18/6051, 18/7329; 18/6052, 18/6053, 18/6054, 18/8437; 18/6055, 18/6712; 18/6056, 18/6713; 18/6057, 18/8679; 18/6058, 18/6714; 18/6059, 18/7633 Buchstabe b; 18/6060, 18/8743; 18/6061, 18/7632 Buchstabe b). Ein weiterer Antrag, der ebenfalls zur Abstimmung steht (18/7649, 18/8685), fordert die Bundesregierung auf, dafür Sorge zu tragen, dass Deutschland national und international zu einem Vorreiter bei der Umsetzung der „Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung“ mit 17 Nachhaltigkeitszielen (Sustainable Development Goals, SDGs) wird.
Urhebervertragsrecht: Ab 18.10 Uhr berät der Bundestag über Änderungen beim Urheberrecht. Dazu liegt den Abgeordneten ein Gesetzentwurf der Bundesregierung (18/8625) vor, der das Ziel verfolgt, die individualrechtliche Stellung der Kreativen zu stärken. Konkret soll ein Urheber, der gegen eine pauschale Vergütung ein ausschließliches Nutzungsrecht eingeräumt hat, sein Werk nach Ablauf von zehn Jahren anderweitig verwerten können. Ebenfalls beraten wird ein Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/7518). Darin wird die Bundesregierung aufgefordert, das Urhebervertragsrecht dahingehend zu reformieren, dass die Verhandlungsposition von Urhebern gestärkt und somit eine bessere Vergütung kreativer Arbeit erreicht werden kann. Eine halbe Stunde ist für die erste Beratung vorgesehen.
Ausländerwahlrecht: Gesetzentwürfe der Oppositionsfraktionen für ein Ausländerwahlrecht stehen ab 18.55 Uhr auf der Tagesordnung. Während die Grünen im Grundgesetz ein kommunales Ausländerwahlrecht vorsehen (18/2088), will die Fraktion Die Linke Ausländern mit einem mindestens fünfjährigen Aufenthalt in Deutschland die Teilnahme an Wahlen auf Bundes- und EU-Ebene ermöglichen (18/3169). Gleichzeitig will die Linksfraktion das Grundgesetz ändern, um die dort in den Artikeln 8 (Versammlungsfreiheit), 9 (Vereinigungs- und Koalitionsfreiheit), 11 (Freizügigkeit) und 12 (Berufsfreiheit) „allen Deutschen“ zugebilligten Rechte „allen Menschen“ zugänglich zu machen (18/6877). Für die erste Lesung der Entwürfe sind 30 Minuten eingeplant.
Biosicherheit bei Hochrisikoforschung: Im Anschluss an die um 19.30 Uhr beginnende halbstündige Debatte entscheiden die Parlamentarier über einen Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit dem Titel: „Biosicherheit bei Hochrisikoforschung in den Lebenswissenschaften stärken“ (18/6204). Darin wird auf das Risiko aufmerksam gemacht, dass Menschen mit krimineller Absicht Forschung für schädliche Zwecke missbrauchen können. Bioterroristen, so schreibt die Fraktion, könnten sich gefährlicher Viren aus dem Labor bemächtigen und für Terrorakte einsetzen. Staaten, aber auch nichtstaatliche Akteure, könnten waffenfähige Erreger illegal kopieren, um sie militärisch zu nutzen. Cyberkriminelle könnten zudem biosicherheitsrelevante Forschungsdaten stehlen, um andere zu schädigen. Vor diesem Hintergrund wird die Bundesregierung aufgefordert, ein Gesetz vorzulegen, das die Empfehlungen des Deutschen Ethikrates zum gesetzlichen Regelungsbedarf beim Umgang mit sicherheitsrelevanten Forschungsvorhaben aufgreift. Abgestimmt wird über die Beschlussempfehlung des Bildungs- und Forschungsausschusses (18/8698).
Debatten, deren Reden zu Protokoll gegeben werden:
Soldatische Interessenvertretungen: Die Einflussmöglichkeiten der soldatischen Interessenvertretungen sollen gestärkt werden. Das sieht ein Gesetzentwurf der Bundesregierung (18/8298) vor, der gegen 19.25 Uhr aufgerufen werden soll und über den abgestimmt wird. Darin ist vorgesehen, die Ende 2012 in der Übergangsphase der Neuausrichtung der Bundeswehr untergesetzlich eingerichteten Vertrauenspersonenausschüsse bei den Kommandos der militärischen Organisationsbereiche gesetzlich zu verankern. Zudem sollen die Vertrauenspersonen durch eine maßvolle Erweiterung ihrer Beteiligungsrechte in qualitativer und quantitativer Hinsicht gestärkt und ihre Amtszeit verlängert werden. Der Verteidigungsausschuss hat eine Beschlussempfehlung vorgelegt (18/8735).
Menschenrechte in Burundi: Gegen 20 Uhr steht ein Antrag der Koalitionsfraktionen auf der Tagesordnung mit dem Titel „Achtung der Menschenrechte in Burundi einfordern – Friedensdialog fördern“ (18/8706). Abgestimmt wird über eine Beschlussempfehlung des Menschenrechtsausschusses (18/8738) zu einem Antrag der Grünen, die Gewalt in Burundi zu stoppen und weitere massive Menschenrechtsverletzungen zu verhindern (18/6883).
Öffentlichkeit bei Ausschusssitzungen: Im Anschluss wird die abschließende Beratung eines gemeinsamen Antrags der Fraktion Die Linke und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/3045) mit der Forderung, die Sitzungen der Bundestagsausschüsse grundsätzlich öffentlich stattfinden zu lassen, aufgerufen. Die Oppositionsfraktionen wollen dazu die Geschäftsordnung des Bundestags ändern. Öffentliche Sitzungen sollten zudem „als Echtzeitübertragung (Livestream) im Internet übertragen werden“. Über die Vorlage wird abgestimmt. Der Ausschuss für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung empfiehlt in seiner Beschlussvorlage (18/8299) die Ablehnung des Antrags.
Illegaler Wildtierhandel: Den illegalen Wildtierhandel zu bekämpfen ist das Ziel eines Antrags der Fraktionen von CDU/CSU und SPD (18/8707), der danach zur ersten Beratung aufgerufen wird.
Bundesmeldegesetz: Im Anschluss wird ein Gesetzentwurf der Bundesregierung (18/8620) aufgerufen, durch den das überwiegend am 1. November vergangenen Jahres in Kraft getretene Bundesmeldegesetz in mehreren Punkten geändert werden soll. So soll künftig für Personen, die ins Ausland verzogen sind, die Einhaltung der Abmeldepflicht durch die Möglichkeit einer elektronischen Abmeldung erleichtert werden und die Mitwirkungspflicht des Wohnungsgebers bei der Abmeldung entfallen. Außerdem soll unter anderem bei der automatisierten Melderegisterauskunft das Geschlecht wieder als Suchkriterium aufgenommen werden.
Änderung des Völkerstrafgesetzbuches: Danach steht der Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Änderung des Völkerstrafgesetzbuches“ (18/8621) auf der Tagesordnung. Darin ist eine Ergänzung des Völkerstrafgesetzbuches vorgesehen, um die Strafverfolgung von Verbrechen der Aggression durch deutsche Behörden zu ermöglichen. Zu diesem Zweck soll ein eigenständiger Straftatbestand der Aggression eingefügt werden.
Verordnung zu abschaltbaren Lasten: Die von der Bundesregierung vorgeschlagene Verlängerung der „Verordnung über Vereinbarungen zu abschaltbaren Lasten“ (18/8560) anschließend aufgerufen und abgestimmt. Die Verordnung sollte eigentlich am 1. Juli 2016 außer Kraft treten – wird jetzt aber bis 1. Oktober 2016 verlängert. Hintergrund ist, dass eine neue Verordnung noch nicht in Kraft gesetzt werden kann, weil dafür eine Veränderung der Ermächtigungsgrundlage im Energiewirtschaftsgesetz notwendig ist, worüber die parlamentarischen Beratungen noch nicht abgeschlossen seien. Der Wirtschaftsausschuss hat dazu eine Beschlussempfehlung vorgelegt (18/8737).
Sicherheit von Offshore-Erdöl- und Erdgasaktivitäten: Als letzter Tagesordnungspunkt wird der Gesetzentwurf von CDU/CSU und SPD zur Änderung berg-, umweltschadens- und wasserrechtlicher Vorschriften zur Umsetzung der Richtlinie 2013/30/EU über die Sicherheit von Offshore-Erdöl- und -Erdgasaktivitäten (18/8703) zur ersten Beratung aufgerufen.
Die Sitzung endet voraussichtlich gegen 20.10 Uhr.
Reform des Bauvertragsrechts: Ein Gesetzentwurf der Bundesregierung für die Reform des Bauvertragsrechts (18/8486) steht ab 9 Uhr auf der Tagesordnung. Ziel der Vorlage ist es, mehr Rechtssicherheit für Verträge zwischen Bauherren und Baufirmen zu schaffen. Eine Stunde ist für die erste Lesung vorgesehen.
Deutsch-Indische Bildungs- und Wissenschaftskooperation: Ab 10.05 Uhr beraten die Parlamentarier erstmals einen gemeinsamen Antrag von CDU/CSU, SPD und Bündnis 90/Die Grünen mit dem Titel „Deutsch-Indische Bildungs- und Wissenschaftskooperation ausbauen“ (18/8708). Eine Dreiviertelstunde ist für die Debatte vorgesehen.
Bundespolizeibeauftragtengesetz: Auf die Schaffung der Stelle eines unabhängigen Bundespolizeibeauftragten zielt ein Gesetzentwurf der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/7616) ab, der ab 10.50 Uhr in erster Lesung beraten wird. Dadurch sollen Bürger sowie Menschenrechtsorganisationen ebenso wie Polizisten die Möglichkeit haben, bei einer externen und unabhängigen Stelle polizeiliche Missstände und Fehler aufzuzeigen, ohne dabei Sanktionen oder berufliche Nachteile fürchten zu müssen, schreiben die Grünen zur Begründung. Durch eine Änderung der Geschäftsordnung des Bundestages (18/7618) sollen zugleich Regelungen für die Wahl und die Tätigkeit des von der Fraktion geforderten Bundespolizeibeauftragten aufgenommen werden. In eine ähnliche Richtung zielt ein ebenfalls in der 45-minütigen Debatte zu debattierender Antrag der Fraktion (18/7617). Darin wird die Bundesregierung aufgefordert sicherzustellen, dass in Fällen von polizeilichem Fehlverhalten „keine Hindernisse für eine Mitwirkung von Beschäftigten von Polizeibehörden an der Aufklärung dieser Sachverhalte bestehen“. Dazu solle die Regierung eine Änderung der Richtlinien für das Strafverfahren und das Bußgeldverfahren veranlassen oder einen Novellierungsentwurf zu bestimmten Paragrafen des Strafgesetzbuches und der Strafprozessordnung vorlegen.
Einführung eines Lobbyistenregisters: Über die Forderung der Oppositionsfraktionen nach Einführung eines Lobbyistenregisters (Die Linke: 18/3842, Bündnis 90/Die Grünen: 18/3920) entscheidet der Bundestag im Anschluss an die um 11.35 Uhr beginnende 45-minütige Debatte. Nach den Vorstellungen der Linksfraktion sollen die Lobbyisten die sanktionsbewehrte Pflicht haben, sich in das Register einzutragen. Als Lobbyisten sollen laut Vorlage alle natürlichen oder juristischen Personen gelten, die auf die Entscheidungen im Bereich der Bundesregierung und des Bundestages unmittelbar Einfluss ausüben wollen und zu diesem Zweck Kontakte beispielsweise mit Parlaments- oder Regierungsmitgliedern oder ihren Mitarbeitern „vorbereiten, anbahnen, durchführen oder nachbereiten“. Zudem soll das Register dem Antrag von Bündnis 90/Die Grünen folgend unter anderem Daten zur „mitgliedschaftlichen Struktur, zum Gesamtbudget und zu den Hauptfinanzierungsquellen bei Institutionen“ enthalten, deren Haupttätigkeit in der Einflussnahme auf politische Entscheidungen besteht.
Die Sitzung endet voraussichtlich gegen 12.20 Uhr. (hau/08.06.2016)