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Finanzen/Antwort- 24.05.2016
Berlin: (hib/HLE) Das zwischen Deutschland und Panama geplante Doppelbesteuerungsabkommen ist fast fertiggestellt. Das Abkommen sei 2013 paraphiert worden und werde seitdem auf verfassungsrechtliche und völkerrechtliche Fragen von den Ressorts geprüft, teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort (18/8480) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/8274) mit. Der OECD-Standard werde mit dem Doppelbesteuerungsabkommen vollständig umgesetzt. Derzeit sind nach Angaben der Bundesregierung noch einige Fragen zur spanischsprachigen Version des Abkommens und dem dazu gehörenden Notenwechsel zu klären. Auf die Frage, ob Panama bereit sei, ein Abkommen zum automatischen Informationsaustausch mit Deutschland zu schließen, heißt es, in einem Telefonat von Bundeskanzlerin Angela Merkel mit dem panamaischen Staatspräsidenten Juan Carlos Varela sei verabredet worden, zeitnah Verhandlungen zum Austausch von Steuerinformationen aufzunehmen.