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Recht und Verbraucherschutz/Kleine Anfrage- 01.06.2016
Berlin: (hib/PST) Vor dem Hintergrund des Abgasskandals bei Volkswagen will die Fraktion Die Linke in einer Kleinen Anfrage (18/8551) von der Bundesregierung wissen, ob sie es "für angemessen" hält, dass ein Vorstandsmitglied des Konzerns "das Mehrhundertfache eines Mitarbeiters der untersten Entgeltstufe verdient". Die Fraktion erläutert hierzu, dass das höchste Tarifgehalt bei VW lediglich das Dreieinhalbfache der untersten Entgeltstufe betrage. Sie fragt die Bundesregierung, ob sie sich wegen des Schadens durch die Abgasaffäre in der Verantwortung sehe, die Angemessenheit der Vorstandsvergütung bei VW zu prüfen. Die Abgeordneten verweisen in diesem Zusammenhang auf das 2009 in Kraft getretene, von CDU/CSU und SPD eingebrachte Gesetz zur Angemessenheit der Vorstandsvergütung (16/13433). Sie fragen die Bundesregierung, ob sie dieses Gesetz überhaupt anwende, ob sie seine Verschärfung in Betracht ziehe und welche sonstigen "Schlussfolgerungen und Konsequenzen sie aus den Vorstandsvergütungen bei VW" sie ziehe.