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Arbeit und Soziales/Ausschuss- 01.06.2016
Berlin: (hib/CHE) Arbeitnehmer ohne Berufsausbildung erhalten bei Teilnahme an einer abschlussbezogenen Weiterbildung künftig Prämien für bestandene Zwischen- und Abschlussprüfungen. Der Vorrang, jemanden in ein neues Beschäftigungsverhältnis zu vermitteln, soll einer Weiterbildung künftig nicht mehr im Weg stehen, wenn durch diese eine dauerhafte berufliche Eingliederung erreicht werden kann. Das beschloss der Ausschuss für Arbeit und Soziales am Mittwochvormittag, indem er mit den Stimmen von CDU/CSU- und SPD-Fraktion den Gesetzentwurf (18/8042) der Bundesregierung zur Stärkung der beruflichen Weiterbildung und des Versicherungsschutzes in der Arbeitslosenversicherung (AWStG) annahm.
Zu den umfangreichen Regeln des Entwurfes gehört auch, dass Menschen, die ihre Beschäftigung oder den Bezug von Arbeitslosengeld durch eine länger andauernde Weiterbildung unterbrechen, den zuvor bestehenden Arbeitslosenversicherungsschutz auf dem Weg einer freiwilligen Weiterversicherung durch Zahlung eigener Beiträge aufrechterhalten können. Außerdem wird eine bis Ende 2016 befristete Sonderregelung zur verkürzten Anwartschaftszeit für überwiegend kurzzeitig Beschäftigte bis 31. Juli 2018 verlängert.
Die Koalitionsfraktionen zeigten sich überzeugt, dass der Entwurf die Durchlässigkeit für beruflichen Aufstieg erhöht und die gesellschaftliche Integration stärkt. Die Bundesagentur für Arbeit erhalte flexible Instrumente, um auf aktuelle Entwicklungen auf dem Arbeitsmarkt zu reagieren. Weiterbildungsprämien seien ein Anreiz für jene, die sich neu qualifizieren wollen, so die Ansicht von Union und SPD.
Diese Einschätzung teilten die Oppositionsfraktionen jedoch gar nicht. Bündnis 90/Die Grünen verwiesen auf die Anhörung des Ausschusses am 9. Mai, die ergeben hätte, wie wichtig eine monatliche finanzielle Unterstützung für Weiterbildungsinteressierte sei. Mit einer einmaligen Zahlung würden jedenfalls nicht genügend Anreize gesetzt, argumentierten die Grünen. Die Linke kritisierte, dass die Bundesregierung keine zusätzlichen Mittel in die Hand nehme, um die Pläne umzusetzen. Die Prämiengelder würden also bei anderen arbeitsmarktpolitischen Instrument abgezweigt, betonte die Fraktion.
Grüne und Linke hatten jeweils eigene Anträge eingebracht, die jedoch abgelehnt wurden. Die Linke hatte in ihrem Antrag (18/7425) unter anderem gefordert, die Rahmenfrist, innerhalb derer Anwartschaftszeiten für den Bezug von Arbeitslosengeld (ALG I) erworben werden müssen, von zwei auf drei Jahre heraufzusetzen und die Bezugsdauer von Arbeitslosengeld zu verlängern. Die Grünen plädierten in ihrem Antrag (18/5386) ebenfalls dafür, Beitrags- und Anwartschaftszeiten grundlegend neu zu regeln. So sollte schon nach viermonatiger Beitragszeit ein zweimonatiger Bezug von Arbeitslosengeld möglich sein und die freiwillige Arbeitslosenversicherung für alle Selbstständigen geöffnet werden.